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Versicherungen für Solo-Selbstständige & Personengesellschaften (GbR)

Selbstständig bedeutet: Selbst kümmern! Freie müssen sich auch um den Versicherungsschutz selbst kümmen, sonst stehen sie schutzlos da.

Video: Grundsätzliche Fragen zu Versicherungen

Video: Haftpflicht- & Berufsunfähigkeitsversicherung

Links

Schadenersatzpflicht für Selbstständige:
§ 823 Abs. 1 BGB

Grundfähigkeits-Versicherung:
Basler Versicherungen

Unfallversicherung:
Verwaltungsberufsgenossenschaft

Erwerbsminderungsrente DRV über KSK:
§ 43 SGB VI

Haftpflichtversicherungen

Schadenersatzpflicht

Die wichtigste Versicherung für Selbstständige ist auch in der Kunst- und Theaterszene eine berufliche Haftpflichtversicherung.

Wer Andere vorsätzlich oder fahrlässig in ihrer Gesundheit, Freiheit, ihren Gütern oder sonstigen Rechten schädigt, macht sich schadenersatzpflichtig (§ 823 Abs. 1 BGB). Auch ein Verstoß gegen branchenspezifische Vorschriften wie die Versammlungsstättenverordnung kann zur Haftung und damit zur Schadenersatzpflicht führen.

Beispiel

Beim Aufbau wird ein teurer Tanzboden zerkratzt, den die Spielstätte anschließend auswechseln lässt. Für solche Schäden haftet man mit dem vollen betrieblichen und dem Privatvermögen. Bei einem großen Schaden droht damit die Privatinsolvenz.

Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung
Schützt: feste Angestellte Schützt nicht: Honorarkräfte, freie Künstler*innen, Subunternehmer

 

Freie sind nicht über den Veranstalter versichert!

Viele darstellende Künstler*innen gehen davon aus, sie seien über die Veranstalter-Haftpflichtversicherung der Spielstätte oder des Theatervereins mitversichert. Das ist ein Irrglaube!

 

Beispiel eines typischen Haftpflicht-Versicherungsvertrags für freie Darsteller*innen
  • Vertrag: Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung für darstellende Künstler*innen und Artist*innen sowie deren Dienstleister*innen
  • Versicherte Schäden: Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Versicherte Personen: Versicherungsnehmer*in, Angestellte (aber keine freien Mitarbeiter und Auftragnehmer!)
  • Versicherungssumme: 6 Mio. Euro
  • Versichertes Risiko gemäß Tätigkeitsbeschreibung, z. B. Schauspieler*in, Comedian, Kabarettist*in, Vorleser*in, Moderator*in, Artist*in, Luftartist*in, Akrobat*in, Jongleur*in
  • Privathaftpflicht: eingeschlossen
  • Nachhaftung: fünf Jahre (für Schäden, die nach Aufgabe der Selbstständigkeit bekannt werden)
  • Vorsorgeversicherung, Versehensklausel: Neu dazugekommene Risiken, etwa durch neues Inventar, sind schon vor der Meldung an die Versicherung mitversichert, versehentlich nicht erfolgte Hinweise führen nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Versichertes Gebiet: Deutschland, wahlweise auf Europa oder weltweit erweiterbar (ohne Nordamerika, Kreuzfahrtschiffe)
  • Schlüsselverlust: versichert, ist aber ohnehin nur schadenersatzpflichtig, wenn der oder die Geschädigte ein Schlüsselbuch führt
  • Mietsachschäden: gedeckt sind Schäden an und der Verlust von kurzfristig gemieteten oder geliehenen Objekten, wie Lichttechnik, PA-Anlage etc.
  • Tätigkeitsschäden: im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit gedeckt, z. B. Beschädigung der Bühne
  • Weitere Deckungen: für pädagogische Arbeit, Veranstalter-Schutz in kleinem Rahmen, Pyrotechnik, Umweltschäden, Internetschäden

 

Wichtig: Vorsatz lässt sich nicht versichern

Haftpflichtversicherungen decken nur fahrlässig begangene Verstöße bzw. Schäden.

Die grundlegenden Versicherungen für Selbstständige und Personengesellschaften der darstellenden Künste umfasst folgende Absicherungen:

Haftpflicht für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden

Sachschäden wie Verlust oder Beschädigung von Requisiten oder Technik

Rechtsschutz im Fall juristischer Auseinandersetzungen

Persönliche Absicherung für Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Vorsorge für das Alter

Was deckt eine Berufs-/Betriebs-Haftpflichtversicherung ab?

  • Kommt es zu berechtigten Schadenersatzansprüchen, reguliert (bezahlt) die Versicherungsgesellschaft die Schäden. Dabei wird zerstörtes Eigentum nur zum Zeitwert entschädigt.
  • Sind die Ansprüche unberechtigt, wehrt sie die Forderung auf eigene Kosten und mit eigenen Anwälten ab.

Die Kosten für eine Haftpflicht-Police hängen ganz vom Einzelfall ab, zum Beispiel von der genauen Tätigkeit und davon, ob es sich um einen Einzel- oder einen Gruppenvertrag handelt. Wichtig für die Versicherungsprämie ist außerdem, ob die Versicherten nur als Darsteller*innen agieren oder auch als Veranstalter*innen auftreten. Im zweiten Fall haben sie eine umfassendere Haftung.

Praxisfragen und Antworten:
  • Ja, die gibt es, und sie sind sinnvoll. In der Praxis ist oft schwer zu trennen, ob ein Schaden privat oder beruflich verursacht wurde, etwa wenn er beim gemeinsamen Kaffee nach der Show entsteht. Statt dass in solchen Fällen zwei Versicherungsgesellschaften streiten, hat man beim Einschluss der privaten Haftpflicht Rundumschutz bei einem Versicherer. Dafür muss man die bestehende, private Haftpflichtversicherung nicht in allen Fällen kündigen: Viele Versicherungsgesellschaften heben den Vertrag auf, wenn man ihnen den neu abgeschlossenen Doppelschutz nachweist. Darauf hat man allerdings keinen Rechtsanspruch.

    Ja, die gibt es, und sie sind sinnvoll. In der Praxis ist oft schwer zu trennen, ob ein Schaden privat oder beruflich verursacht wurde, etwa wenn er beim gemeinsamen Kaffee nach der Show entsteht. Statt dass in solchen Fällen zwei Versicherungsgesellschaften streiten, hat man beim Einschluss der privaten Haftpflicht Rundumschutz bei einem Versicherer. Dafür muss man die bestehende, private Haftpflichtversicherung nicht in allen Fällen kündigen: Viele Versicherungsgesellschaften heben den Vertrag auf, wenn man ihnen den neu abgeschlossenen Doppelschutz nachweist. Darauf hat man allerdings keinen Rechtsanspruch.

  • Nein, die private Haftpflichtversicherung übernimmt ausschließlich Schäden, die man privat bzw. in der Freizeit verursacht. Selbstständige und Gesellschafter*innen einer GbR benötigen zusätzlichen Versicherungsschutz für ihre berufliche Tätigkeit.

    Nein, die private Haftpflichtversicherung übernimmt ausschließlich Schäden, die man privat bzw. in der Freizeit verursacht. Selbstständige und Gesellschafter*innen einer GbR benötigen zusätzlichen Versicherungsschutz für ihre berufliche Tätigkeit.

Grobe Kosteneinschätzung: Während eine private Haftpflichtversicherung ab ca. 90 Euro pro Jahr zu haben ist, müssen Selbstständige der darstellenden Künste mit mindestens 150 Euro pro Jahr für eine Berufshaftpflicht-Police rechnen. Für eine Versicherungspolice mit besseren Bedingungen sollten sie 200 Euro jährlich veranschlagen, das schließt eine Deckung für private Haftpflicht mit ein.


 

Praxisfragen und Antworten
  • Dieses Problem ist bei einer Haftpflicht-Police nicht relevant. Es betrifft eher Sachversicherungen wie eine Inhaltsversicherung. Bei der Haftpflichtversicherung ist entscheidend, dass man die eigenen Tätigkeiten korrekt angibt. Ein Luftartist, der aufgrund einer Auftragsflaute Zusatzaufträge als Höhenarbeiter auf Baustellen annimmt, muss dies der Versicherung melden.

    Dieses Problem ist bei einer Haftpflicht-Police nicht relevant. Es betrifft eher Sachversicherungen wie eine Inhaltsversicherung. Bei der Haftpflichtversicherung ist entscheidend, dass man die eigenen Tätigkeiten korrekt angibt. Ein Luftartist, der aufgrund einer Auftragsflaute Zusatzaufträge als Höhenarbeiter auf Baustellen annimmt, muss dies der Versicherung melden.

  • Nein, solche Ansprüche deckt die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung nicht ab. Für „echte“ Vermögensschäden wie falsch beantragte Fördergelder benötigt man zusätzlichen Versicherungsschutz in Form einer Vermögensschadenhaftpflicht-Police.

    Nein, solche Ansprüche deckt die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung nicht ab. Für „echte“ Vermögensschäden wie falsch beantragte Fördergelder benötigt man zusätzlichen Versicherungsschutz in Form einer Vermögensschadenhaftpflicht-Police.

Absicherung von Requisiten, Veranstaltungstechnik und anderem Betriebsvermögen

Zur Versicherung des künstlerischen Betriebsinventars einschließlich von Requisiten und Ausrüstung benötigt man Sachversicherungen. Drei Beispiele für Schadensfälle:

  • Das Auto eines Puppentheaters geht mit der gesamten Technik und den Marionetten für drei Produktionen nach einem Unfall in Flammen auf. Da nichts versichert ist, bleibt der Gruppe nur, um Spenden zu bitten.
  • Einem Bauchredner, Zauberkünstler und Comedian werden Mikros, Verstärkerboxen, Merchandise, Bühnenbild-Elemente, Zauberer-Utensilien und sogar Autogrammkarten aus dem Auto gestohlen. Der Schaden wird von der Versicherung ersetzt.
  • Ein Veranstaltungszelt wird im Sturm zerstört. Die Versicherungsprämie hätte 600 Euro im Jahr betragen, nun muss es für 50.000 Euro neu angeschafft werden.

Für künstlerisch tätige Einzelselbstständige (auch in einer GbR) gibt es zwei Varianten:

  • eine spezielle Künstler-Hausratsversicherung, die zusätzlich zum Hausrat die beruflich genutzten Requisiten, Technik etc. einschließt
  • eine Requisiten-Versicherung, entweder als Jahresvertrag, der sich verlängert, oder als kurzfristige Equipment-Versicherungen für ein bestimmtes Event oder Engagement

 

Merkmale einer beispielhaften Requisiten-Versicherung:

  • Versicherungsnehmer: Künstler*innen, Schauspieler *innen, Comedians, Theater- und Eventbetriebe, Musiker*innen und andere Kreative
  • Versichert sind: Equipment und Requisiten zum Neuwert (bei Elektronik nur Zeitwert), und zwar
    • analoge Requisiten wie Kostüme, Gestühl, Traversen, Musikinstrumente, Bühnenelemente etc.
    • elektrisch betriebene Requisiten wie Musikinstrumente, Beleuchtungsanlagen, Tonanlagen, Mikrofone etc.
    • elektronische Geräte wie LED-Jonglier-Equipment, Foto- und Filmequipment, Beamer, Netzwerkanlagen, Laptops, Smartphones etc.
    • transportable Bühnen, Zelte mit Bühneneinbauten, nicht zulassungspflichtige Zirkusanhänger etc.
  • Versicherte Risiken: Beschädigung bei Auf- und Abbau, Feuer inkl. Überspannung, Transportschäden, Einbruch-Diebstahl, Raub, Vandalismus, Elektronikschäden samt Datenverlust, Elementarschäden (z. B. Überschwemmung) gegen Aufpreis
  • Selbstbeteiligung: 100 Euro, Elektronik 150 Euro, Zelt 1.000 Euro
  • Versichertes Gebiet: Deutschland, gegen Zuschlag Europa oder weltweit
  • Prämie: 175 Euro bei 10.000 Euro Versicherungssumme
  • Weitere Regelung: Unterversicherungsverzicht, d. h. die Versicherung leistet auch bei Unterversicherung bis zur vollen Versicherungssumme.

Unterversicherung:

Die Versicherungssumme sollte den Wert der versicherten Dinge genau abbilden und darf nicht einfach aus dem Ärmel geschüttelt werden. Ohne Unterversicherungsverzicht gilt: Hat man Equipment im Wert von 100.000 Euro nur mit einer Versicherungssumme von 50.000 Euro versichert (50 Prozent Unterversicherung), ersetzt die Versicherungsgesellschaft den Schaden nur mit dem gleichen Faktor. Bei einem Totalverlust der Dinge erhält man also nur 50 Prozent der Versicherungssumme, d. h. 25. 000 Euro. Deshalb ist ein Unterversicherungsverzicht im Vertrag ein wichtiger Vorteil.

Absicherung von Requisiten, Veranstaltungstechnik und anderem Betriebsvermögen als Theater oder Verein

 

Praxisfrage und Antwort:
  • Die Lagerräume sollten dem Versicherer mitgeteilt werden. Grundsätzlich sind Requisiten und Ausrüstung überall versichert, so z. B. auch im Backstage, im Fahrzeug oder im (abschließbaren!) Hänger, zudem kann man verschiedene Versicherungsorte angeben, etwa ein Winterlager oder Lagerräume. Das sollte man nutzen.

    Die Lagerräume sollten dem Versicherer mitgeteilt werden. Grundsätzlich sind Requisiten und Ausrüstung überall versichert, so z. B. auch im Backstage, im Fahrzeug oder im (abschließbaren!) Hänger, zudem kann man verschiedene Versicherungsorte angeben, etwa ein Winterlager oder Lagerräume. Das sollte man nutzen.

Vermögensschaden-Haftpflicht

  • „Unechte“ Vermögensschäden sind in der Betriebshaftpflicht-Versicherung eingeschlossen: Vermögensfolgeschäden, die durch einen Sach- oder Personenschaden verursacht wurden, etwa der Verdienstausfall eines Unfallopfers.
  • Die Vermögensschaden-Haftpflicht deckt dagegen „echte“ Vermögensschäden ab: Vermögensschäden Dritter, die direkte Folge fahrlässiger Fehler sind.

 

Berufs-/Betriebshaftpflicht Vermögensschadenhaftpflicht
  • Explosion bei Aufführung: Gebäudeschaden
  • Arztrechnung
  • Verdienstausfall der Verletzten
  • Veranstaltungsplaner macht Fehler
  • Veranstaltung muss ausfallen

 

Die meisten freien Künstler*innen brauchen keine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Anders sieht es aus, wenn man Fördergelder für andere beantragt, als Agentur oder Veranstalter auftritt oder Kund*innen berät. Diese Versicherung übernimmt Vermögensschäden von Dritten (z. B. Auftraggeber und Projektpartner), die durch eigene Fehler wie diese entstehen:

  • Dem Auftraggeber stehen Fördergelder nicht zur Verfügung, weil der Antrag nicht eingereicht wurde.
  • Das gemeinsame Projekt wird durch eine Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten auf der Website geschädigt.
  • Man trägt die Verantwortung dafür, dass andere ihre Verträge nicht erfüllen konnten.
  • Man plant Fluchtwege falsch, der Auftraggeber muss das Event absagen.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wird in Deutschland nur von einigen Versicherern angeboten. Sie muss genau auf die individuelle Tätigkeit angepasst werden und ist relativ teuer. Die Versicherungssumme sollte bei mindestens 100.000 Euro liegen, oft wird mehr benötigt. Die Prämie hängt von Umsatz, Tätigkeit und Versicherungssumme ab, man sollte in jedem Fall mit 200 Euro pro Jahr rechnen. 

Die Rechtsschutzversicherung und ihre Grenzen

Eine Rechtsschutzversicherung ist anders als die Haftpflicht- und Sachversicherung nicht unverzichtbar für eine Existenz als selbstständige*r darstellende*r Künstler*in.

Nicht enthalten: Vertrags-Rechtsschutz

Auch wenn dieser Aspekt oft nachgefragt wird: Die Rechtsschutzversicherung finanziert keine Klagen gegen Auftraggeber*innen und Veranstalter*innen, die Gagen nicht bezahlen oder andere Verpflichtungen nicht einhalten. (Vertrags-Rechtsschutz wird nur für einige selbstständige Kammerberufe angeboten, nicht für freie Künstler*innen.)

 

Versicherbar ist für Selbstständige:
  • Verkehrsrechtschutz bzw. Fahrer-Rechtsschutz: sinnvoll, wenn man viel unterwegs ist, z. B. auf Tournee
  • Immobilien-Rechtsschutz – nur sinnvoll, wenn man Eigentümer*in, Vermieter*in oder Mieter*in der eigenen Spielstätte ist
  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für Streit mit Versicherung
  • Spezial-Strafrechtsschutz – zahlt Anwalts- und Gerichtskosten bei Strafverfahren, unter dem Vorbehalt, dass man nicht für Vorsatz verurteilt wird
  •  Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte – während Verträge im Hauptgeschäft nicht versicherbar sind, kann man Rechtsschutz für Streitigkeiten z. B. mit Leasing-Anbietern abschließen, weil diese ein Nebengeschäft darstellen
  • Forderungsmanagement/Inkasso – dabei tritt man seine Forderung an externe Dienstleister ab
  • Privatrechtsschutz – ist im Rechtsschutz für Selbstständige meist enthalten
Die Leistungsarten betreffen Klageabwehr bzw. Verfolgung von Rechtsansprüchen bei
  • Schadenersatzforderungen
  • im Arbeitsrecht
  • im Steuerrecht (das kann gerade für Selbstständige Sinn ergeben)
  • vor Sozialgerichten
  • Ordnungswidrigkeiten- und Straf-Rechtsschutz (etwa beim Vorwurf von Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug, solange keine Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt)
  • Rechtsschutz als Opfer von Gewaltstraftaten
  • Daten-Rechtsschutz (vor Gericht)

Übernommen werden die Kosten des oder der eigenen Anwält*in (gemäß RVG), Gerichtskosten und ggf. die Kosten des oder der Prozessgegner*in. Rechtsschutzversicherungen sehen so gut wie immer eine Selbstbeteiligung vor.

Versicherungen zur persönlichen Absicherung

Es geht darum, für drei unterschiedliche Fälle vorzusorgen:

  • Arbeitsunfähigkeit: man kann aufgrund von Krankheit nicht arbeiten. Beispiel: Nach einem Unfall mit kompliziertem Trümmerbruch muss man für mehrere Monate aussetzen.
  • Berufsunfähigkeit: man kann nicht mehr im eigenen Beruf arbeiten, z. B. verhindert ein Rückenleiden langes Stehen und damit die weitere Arbeit als Schauspielerin.
  • Erwerbsunfähigkeit: Man ist überhaupt nicht mehr in der Lage, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.
Versicherungen zur persönlichen Absicherung: Arbeitsunfähig, Berufsunfähig, Erwerbsunfähig

Zur Vorsorge gibt es:

  • Unfallversicherung – gesetzlich und privat
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Erwerbsminderungsrente
  • Grundfähigkeitsabsicherung
  • Arbeitsunfähigkeitsversicherung
  • Gesetzliche Pflichtversicherung (Künstlersozialkasse) und andere Alternativen

Die Absicherung ist vor allem für junge kreative Selbstständige wichtig. Der Markt für Versicherungslösungen ist unübersichtlich. Versicherungsmakler*innen helfen bei der Suche nach passenden und bezahlbaren Lösungen.

Wichtig: Anders als Beschäftigte müssen sich Selbstständige selbst um die Absicherung kümmern!

Berufsunfähigkeit

Diese Form der Vorsorge ist sehr sinnvoll, wird aber für die meisten selbstständigen Künstler*innen nicht angeboten: Die Versicherer befürchten Rentenansprüche durch Kreativitätskrisen. Als Alternative kann man die Police abschließen, solange man noch im Studium oder an der Schule ist. Für Agent*innen, Veranstalter*innen etc. ist der Abschluss möglich.

Wichtig: Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss man Auskunft über den Gesundheitszustand geben. Leidet man z. B. an Rückenproblemen, Allergien oder hatte man eine Psychotherapie, wird der Versicherungsabschluss oft verweigert. Trotzdem sollte man keine Informationen unterschlagen. Verschweigen gefährdet die Versicherungsleistung, und zwar auch dann, wenn man vorher jahrelang Prämien bezahlt hat. Die Verjährungsfrist für Falschangaben dauert zehn Jahre.

Praxisfrage und Antwort:
  • Bei den meisten Versicherern gilt der Grundsatz: Einmal versichert, immer versichert. Einschränkungen gibt es bei Billigangeboten.

    Bei den meisten Versicherern gilt der Grundsatz: Einmal versichert, immer versichert. Einschränkungen gibt es bei Billigangeboten.

Grundfähigkeits-Versicherung

Diese Versicherung ist eine Alternative, wenn die Berufsunfähigkeit aufgrund des künstlerischen Berufs oder der Gesundheit nicht versicherbar ist. Versichert werden dabei „Grundfähigkeiten“ wie Sehen, Hören, Sitzen, Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Bildschirmarbeit etc. – ein Beispiel liefert das Angebot der Basler. Die Gesundheitsvoraussetzungen für den Abschluss sind weniger anspruchsvoll als bei der Berufsunfähigkeits-Police.

Verliert man eine der Grundfähigkeiten, erhält man eine vorab vereinbarte Rente. Deren Höhe bestimmt die Prämien. So zahlt eine 25jährige Darstellerin etwa 44 Euro monatlich bei einem versicherten Rentenanspruch von 1.000 Euro monatlich. Eine Grundfähigkeitsversicherung ergibt nur dann Sinn, wenn die vereinbarte Rente staatliche Transfer-Leistungen wie ALG II übersteigt.

Praxisfrage und Antwort:
  • Das ist eine individuelle Entscheidung. Es gibt Fälle, in denen nur die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, und Fälle, in denen es genau umgekehrt ist, je nach dem gesundheitlichen Problem.

    Das ist eine individuelle Entscheidung. Es gibt Fälle, in denen nur die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, und Fälle, in denen es genau umgekehrt ist, je nach dem gesundheitlichen Problem.

Unfallversicherung

Zur Absicherung gegen Unfälle haben selbstständige darstellende Künstler*innen zwei Optionen:

  • freiwillige Mitgliedschaft in der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG, gesetzliche Unfallversicherung): Die VBG zahlt nur nach Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und bei Berufskrankheiten. Die Leistungen bestehen aus Verletztengeld, Rente und Reha-Leistungen (besser ausgestaltet als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, z. B. mehr Physiotherapie).
    Für die Berufsgenossenschaft spricht die Möglichkeiten, sich bei einer Tätigkeit mit hohem Unfallrisiko (etwa als Artist*in) gute Reha-Maßnahmen und Einkommensersatz auch für lange Ausfallzeiten zu sichern. Dagegen spricht, dass es nicht selten Streitigkeiten um den Leistungsanspruch gibt. So kann bereits eine kurze Fahrtunterbrechung auf der Heimweg von der Arbeit dafür sorgen, dass kein Versicherungsschutz für einen nachfolgenden Verkehrsunfall besteht – für Darsteller*innen, die regelmäßig lange Fahrten zurücklegen müssen, ein Gesichtspunkt.
  • eine private Unfallversicherung: Diese zahlt einen Geldbetrag, wenn man durch einen Unfallschaden invalide wird bzw. bleibende Schäden behält. Dabei hängt die Auszahlung vom Invaliditätsgrad ab. Für die private Unfallversicherung spricht, dass auch Unfälle in der Freizeit abgedeckt sind. Bei ausreichend hoher Versicherungssumme kann man die Wohnung behindertengerecht ausstatten, einen besseren Rollstuhl kaufen oder den Lebensunterhalt bestreiten.

Für KSK-Mitglieder: Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung

Wer in die gesetzliche Rentenversicherung bzw. Krankenversicherung einzahlt, z. B. als KSK-Versicherte*r, hat Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Erwerbsminderungsrente DRV über KSK: Die Rentenversicherung zahlt auch bei Erwerbsminderung. Die Leistungen sind aber recht begrenzt (§ 43 SGB VI). Voraussetzung: Man hat insgesamt mindestens fünf Jahre eingezahlt, davon mindestens drei Jahre in den letzten fünf Jahren. Kann man weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, erhält man eine halbe Erwerbsminderungsrente, sind es weniger als drei, den vollen Satz. Die individuelle Rentenhöhe hängt von der Länge bzw. Höhe der Beitragszahlung ab.
  • Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenkassen: Pflichtversicherte erhalten ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Bei freiwillig Versicherten muss dafür der Krankengeldanspruch eingeschlossen sein. Das Krankengeld errechnet sich bei Selbstständigen aus dem Durchschnitt der letzten zwölf Monate. Bei KSK-Versicherten zählt die Einkommensangabe gegenüber der KSK: wer sich arm rechnet, erhält weniger Krankentagegeld. Viele Krankenkassen bieten als Wahltarif ein vorgezogenes Krankentagegeld an. Ein weiterer Vorteil von Krankengeld: Man erhält es auch, wenn die Kinder krank werden und der Betreuungsbedarf einen am Arbeiten hindert.

Altersvorsorge

Ein Grundproblem der künstlerischen Selbstständigkeit besteht darin, dass sich kein kontinuierlich steigender Unternehmenswert aufbaut, der sich später durch einen Unternehmensverkauf realisieren lässt. Deshalb ist die Vorsorge für kreative Selbstständige besonders wichtig.

KSK-Versicherte zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ob das in einigen Jahrzehnten als Absicherung genügt, muss jede*r für sich selbst entscheiden. Andere Möglichkeiten zur Altersvorsorge:

  • eine eigene Immobilie
  • private Rentenversicherung – es gibt sehr viele Varianten mit und ohne Förderung, z. B. die Basisrentenversicherung, abschließbar mit Garantien (nicht unbedingt sinnvoll), auf Wunsch mit nachhaltigen Investitionen etc.
  • Wertpapiere, entweder mit einem eigenen Depot, als ETFs (Indexfonds), klassische Fonds, etc.

Der Markt bietet viele Möglichkeiten an, längst nicht alle sind geeignet. Deshalb lautet eine wichtige Maxime: Sich vertrauenswürdige Beratung sichern und keine Lösung nutzen, die man nicht wirklich versteht.

Wann sollte man an die Altersvorsorge denken?

Es wird häufig gepredigt, man müsste vom Beginn der Selbstständigkeit an mit der Altersvorsorge beginnen. Dabei ist es in dieser Phase ist oft sinnvoller, vorhandenes Kapital in das eigene Unternehmen zu investieren. Hat man eine auskömmliche Selbstständigkeit aufgebaut, sollte man daran gehen, sich eine Altersvorsorge zu sichern.

Praxisfrage und Antwort:
  • Betriebs- und Veranstaltungsausfall-Versicherungen gibt es zwar für Betriebe, für Soloselbstständige ohne großes Betriebsvermögen ergeben sie jedoch wenig Sinn. Ihnen bleibt eher die persönliche Absicherung für den Fall, nicht arbeiten zu können.

    Betriebs- und Veranstaltungsausfall-Versicherungen gibt es zwar für Betriebe, für Soloselbstständige ohne großes Betriebsvermögen ergeben sie jedoch wenig Sinn. Ihnen bleibt eher die persönliche Absicherung für den Fall, nicht arbeiten zu können.