Sie sollten sich weiter absichern
Die KSK ist nur für die Kranken-, Pflege- und Renten-Versicherung. Es gibt aber noch andere Bereiche, wo Sie eine Versicherung brauchen.
Stand: April 2022
Berufs-Unfähigkeit
Vielleicht können Sie irgendwann nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten. Zum Beispiel durch Alter, Krankheit oder einen Unfall. Dann hilft eine Versicherung gegen Berufs-Unfähigkeit. Wenn Sie diese Versicherung schon im jungen Alter abschließen, sind die Beiträge kleiner.
Berufs-Unfälle
Sie können freiwillig in eine Berufs-Genossenschaft eintreten. Dann sind Sie versichert, falls Sie bei der Arbeit einen Unfall haben. Die Berufs-Genossenschaft bezahlt Ihre Behandlungen beim Arzt, Physiotherapeuten oder im Krankenhaus. Sie bekommen Geld, wenn Sie krankgeschrieben sind (Verletztengeld). Oder eine Rente, wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können.
Das gilt auch, wenn der Unfall auf dem Weg zur Arbeit passiert ist. Und für Krankheiten, die durch den Beruf entstanden sind.
Für Künstler*innen ist die VBG (Verwaltungs-Berufs-Genossenschaft) zuständig. Sie müssen jeden Monat Beiträge bezahlen. Die werden ausgerechnet. Es geht zum Beispiel darum, welchen Beruf Sie haben.
Vorsorge fürs Alter
Wenn Sie in die Renten-Versicherung einzahlen, bekommen Sie im Alter eine Rente. Es kann sein, dass diese Rente später nicht zum Leben reicht. Deshalb sollten Sie mehr vorsorgen. Zum Beispiel durch eine zusätzliche private Renten-Versicherung oder eine Lebens-Versicherung. Sie können eine Wohnung oder ein eigenes Haus kaufen. Oder Sie kaufen Aktien an der Börse. Sie sollten das machen, was zu Ihnen passt.
Fragen und Antworten:
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Können Künstler*innen freiwillig in die Arbeitslosen-Versicherung?
Das ist sinnvoll. Aber das geht nur, wenn Sie Arbeitslosengeld 1 bekommen und sich sofort selbstständig machen. Das muss in 2 Monaten passieren.
Sie müssen jeden Monat Beiträge bezahlen. Dann bekommen Sie Geld, wenn Sie wieder arbeitslos werden. Aber nur, wenn Sie lange genug eingezahlt haben. Wer ein Studium gemacht hat, bekommt mehr Arbeitslosen-Geld.
Das ist sinnvoll. Aber das geht nur, wenn Sie Arbeitslosengeld 1 bekommen und sich sofort selbstständig machen. Das muss in 2 Monaten passieren.
Sie müssen jeden Monat Beiträge bezahlen. Dann bekommen Sie Geld, wenn Sie wieder arbeitslos werden. Aber nur, wenn Sie lange genug eingezahlt haben. Wer ein Studium gemacht hat, bekommt mehr Arbeitslosen-Geld.