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Meldepflichten und KSK-Prüfungen

Einkommen schätzen, Prüfung durch die KSK, Ende der Versicherung, Besondere Regeln wegen Corona

 

Stand: April 2022

Video: Antragsstellung & Einkommensschätzung

Ihr Einkommen schätzen

Wenn Sie über die KSK versichert sind, müssen Sie jedes Jahr Ihr Einkommen schätzen. Das bedeutet: Sie überlegen, wieviel Sie wahrscheinlich verdienen werden (Gewinn). Das passiert immer bis zum 01. Dezember für das nächste Jahr. Die KSK rechnet dann aus, wieviel Beiträge Sie im nächsten Jahr bezahlen müssen.

Tipp: Für die Steuer müssen Sie sowieso Ihren Gewinn ermitteln. Schauen Sie auf Ihrem Einkommen-Steuer-Bescheid, wieviel Gewinn Sie im letzten Jahr gemacht haben. Überlegen Sie, ob sich etwas geändert hat.  
Sie haben noch keinen Steuer-Bescheid? Dann machen Sie eine Einnahme- Überschuss-Rechnung (EÜR).  
Sie können der KSK immer schreiben, wenn sich etwas ändert. Wenn Sie mehr oder weniger Aufträge bekommen. Die KSK rechnet dann neu aus, was Sie bezahlen müssen. Das geht aber nicht für die Vergangenheit.

Fragen und Antworten:

  • Das steht so im Gesetz. Die KSK kann die Beiträge nicht für die Vergangenheit erhöhen. Sie kann auch kein Geld zurückbezahlen. Deshalb sollte man das Einkommen mit den konkreten Aufträgen und Zahlen schätzen. Es geht nicht darum, wieviel man gern verdienen würde. Sondern was man weiß. Oder was realistisch ist.

    Aber man muss wissen: Wenn Sie niedrige Beiträge zahlen, bekommen Sie auch wenig Krankengeld und eine niedrige Rente.

    Das steht so im Gesetz. Die KSK kann die Beiträge nicht für die Vergangenheit erhöhen. Sie kann auch kein Geld zurückbezahlen. Deshalb sollte man das Einkommen mit den konkreten Aufträgen und Zahlen schätzen. Es geht nicht darum, wieviel man gern verdienen würde. Sondern was man weiß. Oder was realistisch ist.

    Aber man muss wissen: Wenn Sie niedrige Beiträge zahlen, bekommen Sie auch wenig Krankengeld und eine niedrige Rente.

  • Die Änderung ist Ihr Recht, auch wenn es für die KSK ein höherer Aufwand ist.

    Die Änderung ist Ihr Recht, auch wenn es für die KSK ein höherer Aufwand ist.

Prüfungen durch die KSK

Die KSK prüft fünf Prozent der Versicherten. Wenn ihr etwas aufgefallen ist oder rein zufällig. Die KSK prüft, ob man als selbstständige*r Künstler*in arbeitet. Man muss die Unterlagen der letzten Jahre zeigen (höchstens 4 Jahre). Dazu gehören der Einkommen-Steuer-Bescheid, Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge und Ähnliches. Oft wollen die Prüfer*innen wissen, welche aktuellen Aufträge man hat. 

  • Manchmal findet die KSK heraus, dass eine Person ihr Einkommen immer viel zu niedrig geschätzt hat. Dann werden die Beiträge neu berechnet. Selten muss man die Beiträge nachzahlen. Das gilt nur, wenn die KSK beweisen kann, dass man mit Absicht falsch geschätzt hat.

Wann kann man aus der KSK ausgeschlossen werden?

  • Sie haben im Jahr weniger als 3.900 Euro verdient. Das darf nur in den ersten 3 Jahren passieren. Danach 2mal in 6 Jahren. Manchmal akzeptiert die KSK auch wichtige Gründe wie z.B. eine lange Krankheit. Wegen Corona gelten im Moment besondere Regeln.
  • Sie haben viel außerhalb der Kunst gearbeitet. Und/oder damit mehr als 5.400 Euro Gewinn gemacht. Sie können sich beraten lassen, zum Beispiel bei Anwälten für Sozialrecht oder Rentenberatern.

Fragen und Antworten:

  • Ja, wenn sich bei Ihnen etwas geändert hat. Wenn Sie zum Beispiel wieder hauptsächlich als Künstler*in arbeiten. Sie können immer einen neuen Antrag bei der KSK stellen.

    Ja, wenn sich bei Ihnen etwas geändert hat. Wenn Sie zum Beispiel wieder hauptsächlich als Künstler*in arbeiten. Sie können immer einen neuen Antrag bei der KSK stellen.

  • Man kann aus der KSK fliegen. Das bedeutet, man ist nicht mehr über die KSK versichert. Dann muss man seine Versicherungen komplett selbst bezahlen. Das kostet mindestens 220 Euro im Monat. Dann zählt alles mit, was man verdient, wenn die Beiträge ausgerechnet werden. Auch Gewinne als Vermieter*in oder von Geldanlagen.

    Man kann aus der KSK fliegen. Das bedeutet, man ist nicht mehr über die KSK versichert. Dann muss man seine Versicherungen komplett selbst bezahlen. Das kostet mindestens 220 Euro im Monat. Dann zählt alles mit, was man verdient, wenn die Beiträge ausgerechnet werden. Auch Gewinne als Vermieter*in oder von Geldanlagen.

Wann endet die Versicherung über die KSK?

Sie müssen der KSK melden, wenn sich bei Ihnen etwas Wichtiges bei der Arbeit ändert. 

Zum Beispiel, wenn Sie: 

  •     nicht mehr selbstständig sind,
  •     nicht mehr als Künstler*in arbeiten,
  •     lange im Ausland arbeiten,
  •     eine Firma gründen, zum Beispiel eine GmbH.

Wichtig: Vielleicht wollen Sie nur kurze Zeit als Angestellte*r arbeiten oder außerhalb der Kunst. Dann schreiben Sie der KSK, dass Sie danach weiter als selbstständige Künstler*in arbeiten werden.

So bleiben Sie in der KSK rentenversichert. Und Sie können ohne neuen Antrag zur vollen KSK-Versicherung zurückkehren. 

Besondere Regeln wegen Corona 

Wegen Corona gibt es einige besondere, neue Regeln bei der KSK. Sie gelten nur eine bestimmte Zeit lang. Sie bleiben trotzdem über die KSK versichert.

  • Sie dürfen mit einer Arbeit außerhalb der Kunst 15.600 Euro im Jahr / 1.300 Euro im Monat verdienen. Das gilt für die Jahre 2021 und 2022.
  • Sie dürfen weniger Gewinn machen als 3.900 Euro im Jahr. Das gilt für die Jahre 2020, 2021 und 2022.
  • Wenn Sie wenig Geld haben, können Sie einen Antrag stellen. Dann dürfen Sie die Beiträge vielleicht in mehreren Teilen (in Raten) oder später zahlen. Aber Sie müssen gute Gründe aufschreiben. Und die KSK muss einverstanden sein.
  • Sie können der KSK immer schreiben, wenn sich etwas ändert. Zum Beispiel, wenn Sie weniger Aufträge bekommen. Dann werden die Beiträge sinken.