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Antragsverfahren zur Aufnahme in die KSK

Der Antrag, wenn Sie in die KSK wollen

 

Stand: April 2022

KSK: Vor dem Antrag

Feststellung der Versicherungspflicht „Feststellung der Versicherungspflicht“

Wenn Sie in die KSK wollen, müssen Sie zuerst einen Fragebogen ausfüllen. Es sind 27 Fragen. Ihre Antworten müssen richtig sein. Sonst können Sie eine Geldstrafe bekommen.
Den „Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht“ können Sie auf der Website der KSK herunterladen.

Mit dem Fragebogen will die KSK drei Dinge herausfinden:

  • Arbeiten Sie als Künstler*in? 
  • Sind Sie selbstständig, also Ihr eigener Chef, Ihre eigene Chefin? Wenn Sie als Angestellte*r arbeiten, können Sie nicht in die KSK.
  • Verdienen sie wirklich Geld mit der Kunst? Oder ist es nur ein Hobby?

Die KSK will nur wissen, ob Sie als Künstler*in arbeiten. Die KSK interessiert nicht, wie gut Sie als Künstler*in sind. Die KSK will auch nicht genau wissen, was Sie als Künstler*in schon alles gemacht haben.

Es gibt 3 Voraussetzungen für eine KSK-Versicherung:

  • Sie müssen selbstständig sein. Das ist Ihr Hauptberuf.
  • Sie müssen als Künstler*in arbeiten.
  • Sie verdienen Geld mit der Kunst. Es ist kein Hobby.

Wichtig: Machen Sie Kopien von allen Unterlagen und Dokumenten. Falls es später Fragen oder Probleme gibt.   

Vielleicht stellt die KSK zusätzliche Fragen. Die können kompliziert sein. Sie können dort anrufen: Montag bis Freitag, 9 bis 16 Uhr, Telefonnummer 04421 973 405 1500.

Hier erklären wir einige Punkte aus dem Antrag:

Hinweise zum KSK-Fragebogen

Punkt 1: Angaben zur genauen Tätigkeit

Die KSK möchte wissen, welche Arbeit (Tätigkeit) Sie genau machen. Dazu gibt es eine Liste auf Seite 3 des Fragebogens. Wählen Sie Ihre Tätigkeit aus. Sie können auch mehrere Sachen ankreuzen.  
Ihre Arbeit fehlt auf dem Fragebogen? Dann nehmen Sie das Feld unten: „Ähnliche selbstständige künstlerische Tätigkeit“. Im Bereich „Darstellende Kunst“ ist es das Feld D 19.

Neben manchen Tätigkeiten stehen kleine Zahlen (Fußnoten). Hier möchte die KSK weitere Informationen haben:

  • Fußnote 1: „Bitte beschreiben Sie anhand von Beispielen Ihre Tätigkeit“
    Hier sollen Sie Ihre Arbeit beschreiben. Dafür können Sie ein extra Blatt nehmen. Zeigen Sie, dass Sie künstlerisch arbeiten. Das bedeutet, dass Sie etwas Eigenes, Kreatives schaffen.
  • Fußnote 2: „Nachweis über künstlerische Fachausbildung bitte beifügen, sofern vorhanden.“
    Das gilt für Ausbilder*innen im Bereich der Kunst. Sie müssen nachweisen, dass sie selbst Kunst studiert haben. Zum Beispiel mit einem Zeugnis.
  • Fußnote 3: „Legen Sie bitte Vertragsunterlagen vor, aufgrund derer Sie engagiert worden sind.“
    Es gibt viele Berufe, in denen häufig angestellte Arbeitnehmer*innen arbeiten. Die nicht selbstständig sind. Das sind zum Beispiel Schauspieler*in, Dramaturg*in oder Bühnenbildner*in. Hier möchte die KSK durch den Vertrag sehen, dass sie wirklich selbstständig sind.
Das Bild zeigt einen Auszug aus dem Fragebogen der KSK

Screenshot: Fragebogen der KSK

Punkt 2: Tätigkeitsnachweise

Hier möchte die KSK Unterlagen haben, dass Sie wirklich als Künstler*in arbeiten. Und dass Sie damit Geld verdienen. Solche Unterlagen (Nachweise) können sein: Kopien von Verträgen, Rechnungen und Kontoauszüge. Sie können auch eine Liste mitschicken: Welches Geld haben Sie mit welcher künstlerischer Arbeit verdient (Vergütungs-Aufstellung)?

Es reichen Unterlagen für drei Aufträge oder Engagements. Schicken Sie die Rechnung an die KSK. Es kann auch eine Abrechnung (Vergütungsabrechnung) vom Auftraggeber sein, zum Beispiel vom Theater. Oder ein Vertrag. Schicken Sie auch eine Kopie vom Kontoauszug mit. So kann die KSK sehen, dass Sie das Geld auch bekommen haben. Die Dokumente dürfen höchstens ein Jahr alt sein.

Punkt 2.2. und 2.3. Internet und weitere Belege:  
Haben Sie eine Internetseite für Ihre Arbeit? Damit können Sie auch zeigen, dass Sie Künstler*in sind.
Sie können auch Werbeflyer, Abschluss-Zeugnisse oder Unterlagen zu Preisen und Stipendien mitschicken. Oder Artikel aus der Zeitung oder dem Internet über Ihre Arbeit. Das muss aber nicht sein.

Punkt 5: Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit

Hier will die KSK wissen: Wann haben Sie angefangen, als Künstler*in zu arbeiten?
Wer über die KSK versichert sein will, muss im Jahr mindestens 3.900 Euro Gewinn machen. Das gilt aber nicht für Anfänger*innen. In den ersten drei Jahren darf man auch weniger Gewinn machen.

Punkt 6: Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen

Haben Sie mehr als eine*n Mitarbeiter*in? Dann können Sie nicht über die KSK versichert sein. 450-Euro-Kräfte und Auszubildende zählen nicht mit.

Punkt 7: Voraussichtliches Arbeitseinkommen

Hier schreiben Sie rein, welchen Gewinn Sie in diesem Jahr mit Ihrer künstlerischen Arbeit machen werden. Das können Sie nicht genau wissen. Deshalb ist es eine Schätzung.  
Es geht um Ihre beruflichen Einnahmen. Das ist das Geld, was über Honorare oder Rechnungen reinkommt. Davon werden die beruflichen Ausgaben abgezogen. Das sind zum Beispiel Kosten für berufliche Fahrten, Telefon oder Versicherungen. Übrig bleibt der Gewinn. Die KSK-Beiträge werden nach dem Gewinn berechnet. Sie müssen mindestens 80 Euro im Monat bezahlen.

Der Gewinn muss über 3.900 Euro sein. Sonst können Sie nicht über die KSK versichert werden. Das gilt nicht für Anfänger*innen. In den ersten drei Jahren darf man auch weniger Gewinn machen. Außerdem gibt es Ausnahmen wegen Corona.

Punkt 9: Wo wird die Tätigkeit ausgeübt?

Die KSK ist nur für Künstler*innen zuständig, die in Deutschland arbeiten. Wer nur im Ausland arbeitet, kann nicht über die KSK versichert werden. 

Sie arbeiten in Deutschland und in anderen Ländern? Bis zu 24 Monate im Ausland sind kein Problem.  
Arbeiten Sie länger im Ausland? Oder haben Sie einen unbegrenzten Vertrag im Ausland? Dann können Sie wahrscheinlich nicht über die KSK versichert werden. 

Punkt 11: Angaben zu anderen Berufstätigkeiten als Arbeitnehmer*in

Die KSK will wissen, ob die selbstständige Arbeit als Künstler*in Ihr Hauptberuf ist. Es kann sein, dass Sie eine zweite Arbeit haben. Dass Sie dort angestellt sind. Wenn das Ihr Hauptberuf ist, müssen Sie über diese Arbeit versichert werden. 

Dann ist Ihre Arbeit als Angestellte*r Ihr Hauptberuf:

  • Sie arbeiten mehr als 20 Stunden in der Woche als Angestellte*r
  • Und / oder Sie verdienen mehr als 1.645 Euro brutto im Monat als Angestellte*r. Dieser Betrag ändert sich etwa einmal im Jahr.
  • Sie verdienen mehr als mit Ihrer selbstständigen Arbeit (mehr als 120 Prozent).
  • Sie arbeiten länger als bei Ihrer selbstständigen Arbeit (mehr als 120 Prozent).

Anmerkung: Wenn Ihre Arbeit als Angestellte*r ihr Hauptberuf ist, müssen Sie über diese Arbeit versichert werden. Das gilt für die Kranken- und Pflege-Versicherung. Die Renten-Versicherung können Sie über die KSK behalten. Wenn Sie mehr als 3.900 Euro im Jahr als Künstler*in verdienen. Dann zahlen Sie für beide Berufe Beiträge zur Renten-Versicherung.

Punkt 12: Angaben zu weiterer selbstständiger Berufstätigkeit

Machen Sie eine andere selbstständige Arbeit außerhalb der Kunst? Dann müssen Sie das aufschreiben. Zum Beispiel:  Eine selbstständige Dramaturgin, die auch als freie Spanisch-Lehrerin arbeitet. Auch hier geht es darum: Was ist Ihr Haupt-Beruf? Über welchen Beruf müssen Sie versichert werden?

Es geht auch hier darum, wieviel Gewinn Sie machen. Mit der Arbeit, die außerhalb der Kunst ist, dürfen Sie 5.400 Euro Gewinn im Jahr machen. Ist der Gewinn höher, müssen Sie über diese Arbeit versichert werden. Das gilt für die Kranken- und Pflege-Versicherung. Die Renten-Versicherung können Sie über die KSK behalten, wenn Sie mehr als 3.900 Euro im Jahr als Künstler*in verdienen.

Wichtig: Wegen Corona gelten im Moment besondere Regeln. Sie dürfen mit einer Arbeit außerhalb der Kunst 15.600 Euro im Jahr / 1.300 Euro im Monat verdienen. Nähere Informationen finden Sie in einem Artikel auf der Webseite der KSK.

Punkt 20: Studierende

Sie können studieren und als Künstler*in über die KSK versichert sein. Das gilt, wenn Sie mehr als 20 Stunden in der Woche als Künstler*in arbeiten.

Fragen und Antworten

  • Kurator*innen planen zum Beispiel Ausstellungen in Museen oder das Programm bei Festivals. Die KSK entscheidet bei diesem Beruf einzeln, ob eine Person aufgenommen wird. Manchmal arbeiten Kurator*innen auch künstlerisch. Dann sollten sie das im Fragebogen ausführlich aufschreiben.

    Kurator*innen planen zum Beispiel Ausstellungen in Museen oder das Programm bei Festivals. Die KSK entscheidet bei diesem Beruf einzeln, ob eine Person aufgenommen wird. Manchmal arbeiten Kurator*innen auch künstlerisch. Dann sollten sie das im Fragebogen ausführlich aufschreiben.

  • Schreiben Sie der KSK, dass Sie nach so langer Zeit ganz neu beginnen müssen (Neugründung). Schreiben Sie auf, wie und wo Sie Werbung machen wollen. Und wie Sie neue Aufträge bekommen wollen (Kunden-Akquise).

    Schreiben Sie der KSK, dass Sie nach so langer Zeit ganz neu beginnen müssen (Neugründung). Schreiben Sie auf, wie und wo Sie Werbung machen wollen. Und wie Sie neue Aufträge bekommen wollen (Kunden-Akquise).

  • Was Betriebsausgaben sind, steht im Steuerrecht. Es zählen nur Ausgaben dazu, die durch die Arbeit als Künstler*in entstehen. Das sind zum Beispiel Kosten für berufliche Weiterbildung, Telefon und Internet. Dazu gehören auch technische Geräte und Material, wie zum Beispiel Papier und Briefumschläge. Auch die Miete für einen Proberaum ist eine Betriebsausgabe. Und Honorare, die man anderen Künstlern zahlt. Die Miete für Ihre private Wohnung gehört nicht dazu.

    Es gibt keine vollständige Liste. Das Landesbüro Freie Darstellende Künste NRW hat Fragen und Antworten zur Selbstständigkeit veröffentlicht. Dort finden Sie auch Informationen zu Betriebsausgaben.

    Was Betriebsausgaben sind, steht im Steuerrecht. Es zählen nur Ausgaben dazu, die durch die Arbeit als Künstler*in entstehen. Das sind zum Beispiel Kosten für berufliche Weiterbildung, Telefon und Internet. Dazu gehören auch technische Geräte und Material, wie zum Beispiel Papier und Briefumschläge. Auch die Miete für einen Proberaum ist eine Betriebsausgabe. Und Honorare, die man anderen Künstlern zahlt. Die Miete für Ihre private Wohnung gehört nicht dazu.

    Es gibt keine vollständige Liste. Das Landesbüro Freie Darstellende Künste NRW hat Fragen und Antworten zur Selbstständigkeit veröffentlicht. Dort finden Sie auch Informationen zu Betriebsausgaben.

  • Ja, das müssen Sie der KSK melden. Schicken Sie den Vertrag mit. Schreiben Sie, dass Sie weiter Künstler*in bleiben. Vielleicht sind Sie in den 6 Wochen über die andere Arbeit versichert. Das gilt für die Kranken- und Pflege-Versicherung. Dafür zahlen Sie der KSK in den 6 Wochen nichts. Die Renten-Versicherung läuft weiter über die KSK. Nach den 6 Wochen sind Sie automatisch wieder voll in der KSK.

    Ja, das müssen Sie der KSK melden. Schicken Sie den Vertrag mit. Schreiben Sie, dass Sie weiter Künstler*in bleiben. Vielleicht sind Sie in den 6 Wochen über die andere Arbeit versichert. Das gilt für die Kranken- und Pflege-Versicherung. Dafür zahlen Sie der KSK in den 6 Wochen nichts. Die Renten-Versicherung läuft weiter über die KSK. Nach den 6 Wochen sind Sie automatisch wieder voll in der KSK.

  • Dieses Geld ist für die KSK nicht wichtig. Denn es ist Ihr privates Geld. Sie dürfen damit sogar mehr verdienen als mit der Kunst.
    Anders ist es, wenn Sie das mit dem Vermieten und den Geldanlagen beruflich machen. Dann dürfen Sie höchstens 5.400 Euro Gewinn machen.

    Dieses Geld ist für die KSK nicht wichtig. Denn es ist Ihr privates Geld. Sie dürfen damit sogar mehr verdienen als mit der Kunst.
    Anders ist es, wenn Sie das mit dem Vermieten und den Geldanlagen beruflich machen. Dann dürfen Sie höchstens 5.400 Euro Gewinn machen.

  • Ja, das geht. Sie muss sich zuerst eine Krankenkasse suchen. Dort bekommt Sie eine vorläufige Bescheinigung, dass sie Mitglied ist. Damit kann sie den Antrag bei der KSK stellen.

    Ja, das geht. Sie muss sich zuerst eine Krankenkasse suchen. Dort bekommt Sie eine vorläufige Bescheinigung, dass sie Mitglied ist. Damit kann sie den Antrag bei der KSK stellen.