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Vertragsrecht

Vertragsabschluss, Form, Inhalt und Kündigung

 

Stand: April 2022

Video: Grundlagen des Vertragsrechts

Links

Tarifvertrag für Theater, die im Deutschen Bühnenverein sind:
Normalvertrag Bühne

Empfehlung Honorar-Untergrenze:
Anwendung der HUG

Vertragsmuster:
Touring Artists
Survival Kit
IHK Franfurt/Main

Wann ist der Vertrag abgeschlossen?

Oft gibt es vor einem Auftrag Vertrags-Verhandlungen und einen schriftlichen Vertrag. Aber manchmal auch nicht. Es kann sein, dass es nur ein Gespräch gibt. Oder dass Textnachrichten verschickt werden. Auch daraus kann ein Vertrag entstehen, der gilt. Und dann muss auch das Geld (Honorar) gezahlt werden. 

  • Es gibt zwei rechtliche Voraussetzungen für einen Vertrag: 
  • Der Vertrag muss mindestens drei Punkte haben, nämlich 
    • Leistung, 
    • Gegenleistung, 
    • Wer hat den Vertrag gemacht? (Vertragsparteien)
  • Die Vertragsparteien müssen den Vertrag auch wollen. Sie müssen zustimmen, also „ja“ sagen.
Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn Leistung, Gegenleistung und Partner klar sind und beide zugestimmt haben

Es gibt verschiedene Leistung und Gegenleistungen. Bei einem Kaufvertrag sind es zum Beispiel die Kaufsache und der Preis. Bei einem Dienstvertrag sind es die Tätigkeit und der Preis.

Sie wollen an einer Aufführung mitarbeiten? Dann muss der Vertrag mindestens drei Punkte haben:

  • Zeitpunkt oder Zeitraum (von wann bis wann),
  • Preis,  
  • Tätigkeit (Was machen Sie für die Aufführung?) 

Wenn etwas fehlt, ist es kein richtiger Vertrag. 

Für einen Vertrag muss eine Person ein Angebot machen. Die andere Person muss das Angebot annehmen. Oder sie macht einen eigenen Vorschlag.

Beispiel: Zum Beispiel: „1.000 Euro sind zu wenig. Sagen wir 1.200 Euro für die Proben? Dann gern!“ – „Okay, abgemacht!“

Wichtig ist, dass diese Inhalte klar sind:

1. Angebot: Zeit, Preis, Tätigkeit

Chat Nachricht:  

Liebe B., ich möchte dich gerne in meinem neuen Theaterstück besetzen. Das Stück wird am 15./16./17. Mai im Park aufgeführt. Die Proben werden die gesamten zwei Wochen vorher sein. Für die Proben bekommst Du insgesamt 1.000 Euro. Für jede Aufführung bekommst Du 500 EUR. Ich freue mich, wenn du dabei bist.

2. Klare Anahme

Chat Nachricht:
Ja, ich habe Zeit! Freue mich auch!

 

►►► Ergebnis: Vertrag abgeschlossen


 

Chat-Nachricht (Anfrage):

Liebe B., ich plane gerade ein neues Stück. Es wird im Mai aufgeführt. Hast du die ersten drei Wochen im Mai Zeit?

Chat-Nachricht (Antwort):

Ja, ich habe Zeit!

 

►►► Ergebnis: noch KEIN Vertrag abgeschlossen, weil der Preis fehlt

Welche Form muss ein Vertrag haben?

Verträge müssen nicht schriftlich geschlossen werden. Sie können trotzdem gelten. Es gibt mündliche Verträge Oder Verträge als E-Mail. Manchmal entsteht ein Vertrag nur durch Handlungen. Zum Beispiel: Wenn Sie in die Straßenbahn einsteigen, haben Sie einen Vertrag mit den Verkehrs-Betrieben. 

Aber es gibt Ausnahmen. Arbeitsverträge für Arbeitnehmer*innen müssen schriftlich sein. Das sind Menschen, die nicht selbstständig sind. Auch der Normalvertrag Bühne ist immer schriftlich.  

Das ist der Tarifvertrag für Theater, die im Deutschen Bühnenverein sind. Tarif bedeutet „Preis“. In einem Tarifvertrag ist zum Beispiel die Bezahlung festgelegt.

ABER: Es ist besser, Verträge immer schriftlich zu machen. Dadurch können Sie beweisen, was abgemacht war. Zum Beispiel welche Bezahlung für welche Arbeit. Das ist bei mündlichen Verträgen schwieriger.  

Haben Sie einen mündlichen Vertrag gemacht? Dann schreiben Sie nochmal alles auf. Schicken Sie es an die andere Person, mit der sie den Vertrag gemacht haben. Bitten Sie darum, dass der andere den Inhalt bestätigt. 

Frage und Antwort:

  • Nein, das ist verboten. Das heimliche Aufnehmen verletzt Persönlichkeits-Rechte. Das sind Schutz-Rechte, die jede Person hat.  

    Besser ist das: Machen Sie sich Notizen. Schreiben Sie nach dem Gespräch alles auf, was besprochen wurde. Schicken Sie es an die andere Person. Bitten Sie die andere Person, das zu unterschreiben.  

    Nein, das ist verboten. Das heimliche Aufnehmen verletzt Persönlichkeits-Rechte. Das sind Schutz-Rechte, die jede Person hat.  

    Besser ist das: Machen Sie sich Notizen. Schreiben Sie nach dem Gespräch alles auf, was besprochen wurde. Schicken Sie es an die andere Person. Bitten Sie die andere Person, das zu unterschreiben.  

Was muss im Vertrag stehen? - Inhaltskontrolle

Bei manchen Verträgen muss der Inhalt kontrolliert werden. Dabei geht es um die Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen. Die Kontrolle passiert durch das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 307 ff BGB). Darin steht, dass durch den Vertrag keine Seite große Nachteile haben darf. Der Vertrag muss einfach zu verstehen sein. Wenn das nicht so ist, dann gilt der Vertrag teilweise nicht. Dann gilt das, was im Gesetz steht.  

Zum Beispiel: 

In einem Vertrag steht, dass jemand nur einen Tag als Techniker für ein Festival arbeiten soll. In dem Vertrag steht auch, dass nur das Festival (Auftraggeber) den Vertrag kündigen kann. Das wäre ein großer Nachteil für den Techniker (Auftragnehmer). Deshalb gilt dieser Teil nicht.  

Was gilt für Kündigung und Urheberrecht, wenn dazu keine Regeln im Vertrag stehen?

Dann gilt das Gesetz. Die Regeln für Kündigung stehen in Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).  

Urheber bedeutet: Eine Person hat etwas gemacht. Zum Beispiel, ein Theaterstück geschrieben oder ein Foto gemacht. Andere Personen dürfen das Stück oder das Foto nicht einfach so benutzen. Das ist das Urheberrecht. Die Regeln dafür stehen im Urheberrechts-Gesetz (UrhG)

Diese Gesetze sind oft gerecht und für beiden Seiten gut.  


 

Unterschied zwischen Werkvertrag (Schaffung eines Werkes) und Dienstvertrag (Eine Tätigkeit machen).

Bei einem Werkvertrag müssen Sie ein Werk schaffen. Das ist das Ergebnis einer kreativen Arbeit, zum Beispiel ein Bühnenbild oder ein Theaterstück.  

Bei einem Dienstvertrag geht es um eine Tätigkeit. Zum Beispiel bekommen Tänzer*innen und Musiker*innen häufig Dienstverträge. Der Vertrag kann befristet sein. Das heißt: Er gilt nur eine bestimmte Zeit lang. 

►►► Über die Einordnung als Dienst- oder Werkvertrag müssen beide Seiten sich keine Gedanken machen.

Wo finden Sie Musterverträge?

Einfache Musterverträge finden Sie zum Beispiel im Internet. Zum Beispiel bei den Industrie- und Handelskammern, wie der IHK Frankfurt am Main. 

Bei diesen Verträgen geht es aber nicht um die Arbeit am Theater. Und die Regeln, die dort gelten. Verträge aus dem Bereich Theater finden Sie zum Beispiel bei Touring Artists. Oder im Survival Kit“ von Stefan Kuntz (kostet Geld). 

Im Mustervertrags-Pool der Kanzlei Laaser und der Landesverbände finden Sie Verträge zu vielen Fragen in den Darstellenden Künsten.

Urheberrecht: Welche Rechte gibt es? 

In einem Vertrag gibt es keine Regeln zum Nutzungsrecht. Nutzungsrecht bedeutet: Wie darf ein künstlerisches Werk genutzt werden? Zum Beispiel: Wie oft oder wie lange?

Dann gilt: Das Werk darf nur für diese Sache benutzt werden, um die es im Vertrag geht. Das Fachwort ist: Zweck-Übertragungs-Lehre. Deshalb ist wichtig: Schreiben Sie im Vertrag genau auf, um was es geht. 

Beispiele:
  • Der Vertrag mit einer Regisseurin wurde per Chat abgeschlossen. Es gibt keine Regeln zu Urheberrechten. Darf ihr Regiewerk trotzdem aufgeführt werden? Ja! Denn im Vertrag geht es um die Aufführung. Das muss aber nicht mehr für eine Aufführung in drei Jahren gelten. 
  • Der Vertrag mit einer Darstellerin wurde auch per Chat abgeschlossen. Muss sie gefragt werden, wenn eine Aufnahme des Stücks gestreamt werden soll?  Ja! Denn im Vertrag ging es nur um die Aufführung. Das Streaming stand nicht im Vertrag. 

Kündigung: können beide Seiten einfach kündigen?

Es gibt unterschiedliche Regeln für eine Kündigung.  

  • Dienstvertrag: Dienstverträge sind häufig befristet. Das bedeutet, sie gelten eine Zeit lang. Zum Beispiel 2 Jahre. Solche Verträge können nicht einfach gekündigt werden (§ 615 BGB). Zum Beispiel: Wenn eine Aufführung abgesagt wird, muss trotzdem das Honorar an die Künstler*innen bezahlt werden.  
  • Werkvertrag: Einen Werkvertrag kann man immer kündigen. Die Teile, die fertig sind, müssen auch bezahlt werden (§ 648 BGB). Ist zum Beispiel die Hälfte des Bühnenbildes fertig, muss die Hälfte des Honorars bezahlt werden. 

Kosten, die nicht entstanden sind, müssen auch nicht bezahlt werden. Das gilt zum Beispiel für Reisekosten, wenn die Aufführung ausfällt. 

Vielleicht ist es unmöglich, ein Stück aufzuführen. Dann muss auch kein Honorar gezahlt werden.

Fragen und Antworten:

  • Es gibt drei Arten von Unmöglichkeit: 

    • rechtlich: Zum Beispiel, wenn die Aufführung verboten wird. 
    • tatsächlich: Zum Beispiel, wenn mehrere Hauptdarsteller*innen ihr Flugzeug verpassen. 
    • vorübergehend (nur eine Zeit lang): Wenn die Aufführung nachgeholt wird. 

    Später muss man klären, wer schuld ist. Oder wer für den Schaden zahlen muss. 

    Es gibt drei Arten von Unmöglichkeit: 

    • rechtlich: Zum Beispiel, wenn die Aufführung verboten wird. 
    • tatsächlich: Zum Beispiel, wenn mehrere Hauptdarsteller*innen ihr Flugzeug verpassen. 
    • vorübergehend (nur eine Zeit lang): Wenn die Aufführung nachgeholt wird. 

    Später muss man klären, wer schuld ist. Oder wer für den Schaden zahlen muss. 

  • Eine Vereinbarung ist das Gleiche wie ein Vertrag.  

    Es gibt im Recht verschiedene Arten von Verträgen, zum Beispiel: 

    • Werkvertrag, 
    • Dienstvertrag, 
    • Kaufvertrag. 

    Dann gibt es noch besondere Vertragsnamen für einen bestimmten Bereich. Zum Beispiel den Veranstalter-Vertrag. Dieser Name ist rechtlich nicht festgelegt. Er kann zum Beispiel ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag sein. 

    Ein Projektvertrag gilt meistens nur für ein Projekt. Das heißt, nur eine Zeit lang. Meistens ist es rechtlich ein Dienstvertrag. Man darf aber andere Wörter benutzen. Wenn Sie sicher sein wollen, lassen Sie „Dienstvertrag“ oder „Werkvertrag“ über den Vertrag schreiben. 

    Eine Vereinbarung ist das Gleiche wie ein Vertrag.  

    Es gibt im Recht verschiedene Arten von Verträgen, zum Beispiel: 

    • Werkvertrag, 
    • Dienstvertrag, 
    • Kaufvertrag. 

    Dann gibt es noch besondere Vertragsnamen für einen bestimmten Bereich. Zum Beispiel den Veranstalter-Vertrag. Dieser Name ist rechtlich nicht festgelegt. Er kann zum Beispiel ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag sein. 

    Ein Projektvertrag gilt meistens nur für ein Projekt. Das heißt, nur eine Zeit lang. Meistens ist es rechtlich ein Dienstvertrag. Man darf aber andere Wörter benutzen. Wenn Sie sicher sein wollen, lassen Sie „Dienstvertrag“ oder „Werkvertrag“ über den Vertrag schreiben. 

  • Bei einem Gastspiel ist die Produktion schon fertig. Die Aufführung findet nur an einem anderen Ort statt.  

    Bei einer Ko-Produktion machen beide Seiten etwas zusammen. Die Produktion ist noch nicht fertig. Es entsteht ein gemeinsames Ergebnis. Zum Beispiel von einer Theatergruppe und einer Band.

    Bei einem Gastspiel ist die Produktion schon fertig. Die Aufführung findet nur an einem anderen Ort statt.  

    Bei einer Ko-Produktion machen beide Seiten etwas zusammen. Die Produktion ist noch nicht fertig. Es entsteht ein gemeinsames Ergebnis. Zum Beispiel von einer Theatergruppe und einer Band.

  • Oft ist das so. Es kann aber Ausnahmen geben.  

    Zum Beispiel: Es ist bei einem Dienstvertrag nicht klar, wie lange zum Beispiel die Proben dauern. Dann kann auch ein fester Geldbetrag vereinbart werden. 

    Beim Werkvertrag kommt es nicht auf die Zeit an. Es kommt nur darauf an, ob das Werk fertig wird. Die Künstler*innen müssen vorher überlegen, wie lange das dauern wird. 

    Oft ist das so. Es kann aber Ausnahmen geben.  

    Zum Beispiel: Es ist bei einem Dienstvertrag nicht klar, wie lange zum Beispiel die Proben dauern. Dann kann auch ein fester Geldbetrag vereinbart werden. 

    Beim Werkvertrag kommt es nicht auf die Zeit an. Es kommt nur darauf an, ob das Werk fertig wird. Die Künstler*innen müssen vorher überlegen, wie lange das dauern wird. 

  • Nein. Sie müssen nur aufschreiben, für wie viel Zeit es wie viel Geld gibt.  

    Zum Beispiel: „2.000 EUR für drei Wochen Proben. Es wird ungefähr viermal pro Woche geprobt.“ 

    So steht das auch beim Bundesverband Freie Darstellende Künste: Anwendung der Honorar-Untergrenze. 

    Nein. Sie müssen nur aufschreiben, für wie viel Zeit es wie viel Geld gibt.  

    Zum Beispiel: „2.000 EUR für drei Wochen Proben. Es wird ungefähr viermal pro Woche geprobt.“ 

    So steht das auch beim Bundesverband Freie Darstellende Künste: Anwendung der Honorar-Untergrenze.