Steuern bei Kooperationen
Drei Möglichkeiten der Zusammenarbeit
Selbständige Arbeit wird in Projekten organisiert. Dann arbeiten Künstler*innen für ein Stück zusammen. Oder Theater veranstalten gemeinsam ein Festival. Das nennt man Kooperation. Wir erklären, was dabei für die Steuer zu beachten ist.
Stand: April 2022
Ausgangs-Situation: zwei Theater kooperieren
Zwei Theater wollen zusammenarbeiten (kooperieren).
Theater A: überlässt Personal, stellt Räume zur Verfügung und kümmert sich um die Verwaltung
Theater B: übernimmt die künstlerische Leistung
Möglichkeit 1: Kooperation als Leistungsaustausch
Beide Theater schreiben eine Vereinbarung auf. Darin steht, wer welche Aufgaben im gemeinsamen Projekt hat. Kein Theater bezahlt das andere.
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Das Finanzamt sieht darin ein Tauschgeschäft „Leistung gegen Leistung“. Es ist eine wirtschaftliche Betätigung. Denn die Leistungen entsprechen einem Geldwert. Auch wenn nichts gezahlt wird.
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Auf die Leistungen fällt Umsatz-Steuer an. Wenn die Theater keine Umsatz-Steuer-Befreiung haben. Aber die Theater können auch die Vorsteuer abziehen.
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Vielleicht sind Theater A oder Theater B gemeinnützig. Dann durch das Tauschgeschäft ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb entstehen (§ 14 Abgaben-Ordnung).
Auch beim Tausch sollten Sie die Honorare aufschreiben und sich gegenseitig in Rechnung stellen. Sonst nimmt das Finanzamt ein marktübliches Honorar an.
Möglichkeit 2: Kooperation mit Kostenersatz
Hier tritt nur ein Kooperation-Partner nach außen auf. Das muss klar festgelegt sein. Es muss auch so umgesetzt werden. Zum Beispiel: Theater A stellt Räume und bestimmte Arbeitskräfte. Theater B tritt als Veranstalter auf und unterschreibt Verträge.
Theater A bekommt von Theater B Kosten-Ersatz. Auch ein pauschaler Kosten-Zuschuss ist grundsätzlich möglich.
Wichtig: Originalbelege an Projektträger
Das Theater A muss die Originalbelege als durchlaufenden Posten buchen. Es muss sie an Theater B weitergeben. Die Belege müssen auf Theater B ausgestellt sein.
Ein Fehler ist es, wenn Theater A auf dem Originalbeleg steht. Dann kann nur eine Kopie an Theater B weitergegeben werden. Dann ist es ein Leistungs-Austausch, für den Umsatz-Steuer bezahlt werden muss.
Möglichkeit 3: Kooperation in Form einer Außen GbR
Theater A und Theater B können gemeinsam nach außen auftreten. Dadurch entsteht eine Außen-GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) als Projektträger.
- Die GbR ist das Steuersubjekt für Umsatz-Steuer und Gewerbe-Steuer. Sie muss die Steuer bezahlen.
- Die Projekterträge (Gewinn oder Verlust) werden auf die Gesellschafter der GbR aufgeteilt. Jeder Gesellschafter muss auf Gewinne Einkommen- oder Körperschaft-Steuer bezahlen.
- Die GbR muss ein eigenes Rechnungswesen haben. Sie muss sich beim Finanzamt anmelden. Sie muss eine Umsatz-Steuer-Voranmeldung machen. Wenn sie umsatzsteuerpflichtig ist.
- Ein Gesellschafter kann Geschäftsführung und auch die Buchführung übernehmen.
- Sie sollten unbedingt einen Gesellschafts-Vertrag haben.
Wichtig: Eine GbR kann spontan und unbeabsichtigt entstehen. Das passiert auch, ohne dass eine GbR vereinbart wurde! Das geschieht bei gemeinsamen Bühnenprojekten. Und auch dann, wenn sich zwei Theater gemeinsam um eine Förderung bewerben.
Gewerbliche Einnahmen:
Vielleicht veranstaltet die GbR eine Theateraufführung mit Gastronomie. Dann können durch die gewerblichen Gastro-Umsätze Einfluss auf die Ticket-Einnahmen haben. Denn durch die Gastronomie hat die GbR gewerbliche Einkünfte und muss ihre Gewerbe-Steuer-Pflicht prüfen.
Gemeinnützigkeit:
Zum Beispiel: Zwei gemeinnützige Vereine gründen eine GbR. Jetzt muss man prüfen, was für Einnahmen die GbR macht. Theaterkarten gehören zum Zweckbetrieb der Vereine. Werden Getränke verkauft oder Räume vermietet, gilt das als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
Arbeitsgemeinschaft
Mehrere Unternehmen können auch in einer Arbeits-Gemeinschaft (§2a GewStG) zusammenarbeiten. Das bedeutet, sie arbeiten nur eine kurze Zeit zusammen. Sie haben ein gemeinsames Ziel. Dazu schreiben sie zum Beispiel einen Werkvertrag. Hier sind die Gesellschafter Steuersubjekt der Gewerbe-Steuer.
Checkliste für Kooperationen
- Wie wirkt sich die Kooperation auf die Steuer aus (Umsatz-Steuer, Körperschaft-Steuer, Einkommen-Steuer)?
- Entsteht ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?
- Werden Umsatz-Grenzen überschritten (Kleinunternehmer)?
- Wer haftet? Das bedeutet: Wer muss bezahlen, wenn etwas schief geht? Bei einer GbR haften alle Gesellschafter*innen.
- Wer macht die Buchführung und hebt die Belege auf?
- Was passiert, wenn das Geld nicht reicht?
- Wer tritt nach außen auf? Ein Kooperations-Partner oder alle?
Zusammenfassung
Wirtschaftliches Risiko? GmbH oder UG!
Vielleicht wollen Sie länger kooperieren? Und es gibt ein größeres finanzielles Risiko? Dann sollten Sie besser eine haftungsbeschränkte Gesellschaft gründen. Das sind zum Beispiel eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).
Gemeinsames Theaterprojekt? Es gibt drei Möglichkeiten:
- Leistungs-Austausch
- Kosten-Ersatz
- GbR als Projektträger
Wichtige Fragen:
- Leistungs-Austausch / Verdeckte Entgelte?
- Verdeckte Entgelte sind ausgetauschte Leistungen, für die keine Rechnung geschrieben wird.
- Wer tritt nach außen auf?
- Entsteht eine GbR?
- Was bedeutet die Kooperation für die Steuern?
Fragen und Antworten:
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Ein Theaterverein ist gemeinnützig. Er bekommt Fördermitteln für ein Festival, das an verschiedenen Orten stattfindet. Der Eintritt ist frei. Das Festival hat Kooperations-Partner, zum Beispiel Museen und Galerien. Sie geben die Räume für das Festival – ohne Geld. Der Verein bezahlt die Künstler*innen. Entsteht dadurch eine GbR?
Gemeinnützige Organisationen dürfen anderen gemeinnützigen Organisationen Dinge geben, zum Beispiel Räume. Wenn das auch für gemeinnützige Zwecke passiert (zum Beispiel ohne Eintritt), entsteht keine GbR. Anders ist es, wenn eine Gegenleistung erfolgt (zum Beispiel Miete).
Gemeinnützige Organisationen dürfen anderen gemeinnützigen Organisationen Dinge geben, zum Beispiel Räume. Wenn das auch für gemeinnützige Zwecke passiert (zum Beispiel ohne Eintritt), entsteht keine GbR. Anders ist es, wenn eine Gegenleistung erfolgt (zum Beispiel Miete).
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Eine Regisseurin ist Allein-Unternehmerin. Sie führt gemeinsam mit Partnern Aufführungen durch. Kann sie ihre Haftung begrenzen?
Ja. Sie kann zum Beispiel eine UG (Unternehmer-Gesellschaft haftungsbeschränkt) gründen. Dann haftet die Gesellschaft mit einer bestimmten Geldsumme.
Haften bedeutet: Wer muss bezahlen, wenn etwas schief geht?Vorher sollte die Regisseurin prüfen, welche Haftungsrisiken es gibt. Wenn sie nicht die Veranstalterin ist, ist sie auch nicht für die Sicherheit der Besucher*innen (Verkehrs-Sicherungs-Pflicht) verantwortlich. Und haftet nicht dafür.
Ist sie aber Geschäftsführerin der UG, kann sie für bestimmte Sachen haften. Zum Beispiel bei Verletzungen der Sorgfaltspflicht.
Ja. Sie kann zum Beispiel eine UG (Unternehmer-Gesellschaft haftungsbeschränkt) gründen. Dann haftet die Gesellschaft mit einer bestimmten Geldsumme.
Haften bedeutet: Wer muss bezahlen, wenn etwas schief geht?Vorher sollte die Regisseurin prüfen, welche Haftungsrisiken es gibt. Wenn sie nicht die Veranstalterin ist, ist sie auch nicht für die Sicherheit der Besucher*innen (Verkehrs-Sicherungs-Pflicht) verantwortlich. Und haftet nicht dafür.
Ist sie aber Geschäftsführerin der UG, kann sie für bestimmte Sachen haften. Zum Beispiel bei Verletzungen der Sorgfaltspflicht.
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Ein Jongleur und ein Videokünstler treten regelmäßig gemeinsam auf. Sie stellen dafür getrennte Rechnungen an den Auftraggeber. Sind Sie eine GbR? Oder sollten sie eine gründen?
Nein. Und es wäre in diesem Fall nicht sinnvoll, eine GbR zu gründen.
Es entsteht nur eine GbR, wenn sie selbst zusammen Veranstaltungen organisieren. Und wenn sie zusammen nach außen auftreten.Nein. Und es wäre in diesem Fall nicht sinnvoll, eine GbR zu gründen.
Es entsteht nur eine GbR, wenn sie selbst zusammen Veranstaltungen organisieren. Und wenn sie zusammen nach außen auftreten.
Steuerberatung ist sinnvoll!
Es kann sein, dass Sie bei Ihrer Arbeit haften. Das gilt auch für Steuerschulden. Zum Beispiel, wenn Sie Gesellschafter*in einer GbR sind oder im Vorstand eines Vereins.
Sie planen eine Kooperation? Dann sollten Sie das Thema Steuer mit einer Steuerberatung besprechen.
Das Finanzamt macht Betriebsprüfungen. Dabei klärt es, ob alle Steuern bezahlt wurden. Es kann sein, dass Sie nach Jahren Steuern nachzahlen müssen.
Es gibt ein Urteil vom Bundes-Gerichts-Hof. Darin steht Wer sich mit Steuern nicht auskennt, soll Steuerberatung nutzen. Sonst handelt man fahrlässig. Man haftet, falls die Steuern nicht richtig bezahlt wurden.