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Künstlersozialkasse

Hier finden Sie Informationen zur Künstlersozialkasse (KSK) für Künstler*innen als auch für Verwerter*innen.

Hier finden Sie die Informationen des Campus Freie Darstellende Künste in einfacher Sprache. Die Texte sind besonders verständlich. Wir wollen, dass sich alle Künstler*innen gut informieren können. Auch, wenn Deutsch nicht ihre erste Sprache ist. 

Diese Texte sollen Sie informieren. Sie sind rechtlich nicht verbindlich. Bitte lassen Sie sich von Fachleuten beraten. 

Was bedeutet der Stern*? 

Es gibt außer Frauen und Männern weitere Geschlechter. Für diese Menschen ist der Stern. 
Bei einem Wort mit Stern werden alle Geschlechter angesprochen. 

Fachleute 

Die Informationen für diesen Bereich haben wir von Alexa Jünkering vom Beratungsbüro Selbstständigkeit in Dortmund. Die Texte für unsere Internetseite haben Simon Hengel - Recht Klar Ausgedrückt und unser Team geschrieben. Das Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Sachsen hat sie in einfache Sprache übertragen.  

Allgemeine Informationen zur Künstlersozialkasse (KSK)

Wer in Deutschland arbeitet, ist in der gesetzlichen Sozial-Versicherung. Dazu gehören zum Beispiel die Renten-, Kranken- und Pflege-Versicherung. Jeden Monat muss man von seinem Lohn Geld (Beiträge) an die Versicherungen bezahlen. Auch die Chef*innen (Arbeitgeber) müssen Geld an die Sozial-Versicherung zahlen. 

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist für Künstler*innen, die ihr eigener Chef sind, also selbstständig. Dazu gehören Künstler*innen aus den Bereichen Wort, Bildende Kunst/Design, Musik und darstellende Kunst.  

Die KSK sorgt dafür, dass auch selbstständige Künstler*innen in der gesetzlichen Sozial-Versicherung sein können. Sie bezahlt einen Teil der Beiträge. Dieses Geld bekommt die KSK von den Organisationen, für die die Künstler*innen arbeiten. Ein anderes Wort dafür ist: Verwerter*innen. Das sind die Zum Beispiel Theater oder Festivals. Sie müssen an die KSK Geld bezahlen.  

Woher kommt das Geld für die KSK?

Das Geld für die KSK kommt von 3 Gruppen:

  • Die versicherten Künstler*innen zahlen 50 Prozent.
  • Der Staat zahlt 20 Prozent. Das Geld kommt von Steuern.
  • Die Verwerter zahlen 30 Prozent. Das sind zum Beispiel Theater und Festivals.
Finanzierung der Sozial-Versicherung für Künstler*innen: Für jeden Euro der Versicherten zahlt die KSK auch einen Euro

Die Regeln für die KSK stehen im Künstler-Sozial-Versicherungsgesetz (KSVG)

Missverständnisse über die KSK

  • Die KSK ist keine Krankenkasse wie zum Beispiel die AOK oder Barmer. Sondern die KSK meldet die Künstler*innen bei der Krankenkasse an. Wenn Sie bei der KSK sind, bleiben Sie in Ihrer Krankenkasse.
  • Die KSK will nur wissen, ob Sie als Künstler*in arbeiten. Die KSK interessiert nicht, wie gut Sie als Künstler*in sind.
  • Am Anfang entscheidet die KSK, wieviel Geld (welchen Beitrag) Sie jeden Monat bezahlen müssen. Dafür gibt es feste Regeln. Der Beitrag richtet sich danach, wieviel Geld Sie verdienen. Es geht um Ihre beruflichen Einnahmen. Das ist das Geld, was über Honorare oder Rechnungen reinkommt. Davon werden die beruflichen Ausgaben abgezogen. Das sind zum Beispiel Kosten für berufliche Fahrten, Telefon oder Versicherungen. Übrig bleibt der Gewinn. Die KSK-Beiträge werden nach dem Gewinn berechnet.

Als Künstler*in über die KSK versichert sein

Sie wollen sich über die KSK versichern? Oder Sie sind schon Mitglied? Hier finden Sie wichtige Informationen:

Informationen über Verwerter*innen

Selbstständige Künstler*innen arbeiten für verschiedene Organisationen. Das sind zum Beispiel Theater und Festivals. Ein anderes Wort dafür ist: Verwerter*innen.

Die Verwerter müssen Geld an die KSK bezahlen. Das ist die Künstler-Sozialabgabe (KSA).   Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das erklären wir auf der Seite Abgabepflichtig als Verwerter*in.

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