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Grundlagen

Steuern für Selbständige in künstlerischen Berufen

 

Stand: April 2022

Video Steuern: Selbstständigkeit & Umsatzsteuer

Links

Wer muss in Deutschland Einkommen-Steuer zahlen? 
Das steht im Einkommen-Steuer-Gesetz:
§ 1 Abs. 1 - 3 Einkommen-Steuer-Gesetz

Freiberufliche künstlerische Tätigkeiten:
§ 18 Einkommen-Steuer-Gesetz

Status-Feststellungs-Verfahren 
Hier kann man prüfen lassen, ob man selbstständig ist oder angestellt:
Deutsche Renten-Versicherung

Theater müssen keine Umsatz-Steuer bezahlen. 
Das steht im Umsatz-Steuer-Gesetz:
§4 Abs. 20 a) Umsatz-Steuer-Gesetz

Brief vom Bundes-Finanz-Ministerium zum Thema Umsatz-Steuer und Theater:
Schreiben Finanzministerium vom 12.11.2020

Steuerobjekt und Steuersubjekt

Beim Thema Steuern muss man zwei wichtige Begriffe verstehen: Steuerobjekt und Steuersubjekt.  

  • Steuerobjekt bedeutet:
    Was wird besteuert (Steuergegenstand)? 
    Auf welches Geld wird die Steuer erhoben (Bemessungs-Grundlage)?   
  • Steuersubjekt bedeutet:  
    Wer muss die Steuer bezahlen? Das können einzelnen Menschen sein (natürliche Personen) oder Organisationen. 
    Beispiele sind Personen-Gesellschaften (z.B. eine GbR) oder juristische Personen (z.B. eine GmbH oder ein eingetragener Verein.) 
Drei Fragen zur Steuer: Wer ist das Steuersubjekt? Was ist das Steuerobjekt? Wie hoch ist der Wert?

Zum Beispiel: Die „Künstler-Ausländer-Steuer“ (§ 50a Einkommen-Steuer-Gesetz) muss vom Veranstalter bezahlt werden. Er ist das Steuersubjekt. Der Veranstalter zieht die Steuer vom Honorar der Künstler ab.  

Das Steuersubjekt hängt von der Steuerart ab. Bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sind zum Beispiel die Gesellschafter*innen Steuersubjekte der Einkommen-Steuer. Bei der Umsatz-Steuer ist es die Gesellschaft. 

Einkommen-Steuer-Pflicht

Es gibt in Deutschland die unbeschränkte und die beschränkte Einkommen-Steuer-Pflicht. Das hängt davon ab, ob Sie in Deutschland oder im Ausland wohnen: 

Unbeschränkte Einkommen-Steuer-Pflicht: 

 Alle Einkünfte müssen versteuert werden. Egal, ob sie aus Deutschland oder dem Ausland stammen. Es ist egal, welche Staats-Angehörigkeit Sie haben.  

Mit vielen Ländern gibt es Doppel-Besteuerungs-Abkommen. Sie verhindern, dass man in 2 Ländern volle Einkommen-Steuer zahlen muss, also doppelt. 

Beschränkte Einkommen-Steuer-Pflicht: 

  • wer nicht in Deutschland wohnt, 
  • wer sich nicht hauptsächlich in Deutschland aufhält (gewöhnlicher Aufenthalt), 
  • es werden nur die Einkünfte aus Deutschland hier versteuert. 

Was ist bei einer deutschen GbR mit einer im Ausland lebenden Gesellschafterin? Die Gesellschafterin ist das Steuersubjekt und nicht die GbR. Dann gilt beschränkte Einkommen-Steuer-Pflicht.

Seit mindestens sechs Monaten in Deutschland?

Ja: unbeschränkte Einkommen-Steuer-Pflicht Nein: beschränkte Einkommen-Steuer-Pflicht

Selbstständige Einkünfte

Für die Steuer müssen Sie klären: 
Sind Sie selbstständig, Ihr eigener Chef? 
Oder sind Sie Arbeitnehmer*in? Also angestellt und nicht Ihr eigener Chef? 

Das sind die Merkmale von Selbstständigkeit: 

  • Sie bekommen keine Anweisungen. Sie entscheiden, wie Sie Ihre Arbeit machen. 
  • Sie schreiben Rechnungen an die Auftraggeber. Dann bekommen Sie das Geld für Ihre Arbeit gezahlt.  
  • Sie arbeiten auf eigenes Risiko. Das bedeutet: Sie bekommen kein Geld, wenn Sie im Urlaub oder krank sind. 
  • Sie machen diese Arbeit länger, nicht nur ab und zu. 
  • Sie wollen damit Geld verdienen. Es ist nicht nur ein Hobby. 
  • Sie wollen etwas erreichen. Sie versuchen, Auftritte, Auftraggeber, Besucher oder Ähnliches zu bekommen.  

Im Theater gilt: 

Künstler*innen werden für eine Spielzeit verpflichtet. Sie sind ein Teil des Theaterbetriebs. Das bedeutet: Sie machen, was gesagt wird. Sie sind nicht selbstständig.  

Dann gibt es noch Gastspiele von Schauspieler*innen, Sänger*innen, Tänzer*innen und anderen Künstler*innen. Sie sind ein Teil des Theaterbetriebs. Das bedeutet: Sie machen, was gesagt wird. Und sie müssen zum Beispiel an den Proben teilnehmen. Sie sind nicht selbstständig.

Anders ist es bei Gastspielen von Regisseur*innen, Choreograph*innen, Bühnenbildner*innen und Kostümbildner*innen. Sie arbeiten frei und entscheiden selbst über Ihre Arbeit. Sie sind eher selbstständig.  

Weitere Informationen finden Sie in einem Text vom Bundes-Finanz-Ministerium 5.10.1990, Abschnitt 1.1.2).  

Es gibt verschiedene Formen der Selbstständigkeit. Künstler*innen sind häufig freiberuflich. Manche Berufe sind meist freiberuflich, zum Beispiel Regisseur*in, Choreograph*in und Bühnenbildner*in. Es gibt eine Liste im Einkommen-Steuer-Gesetz § 18 EStG. Freiberufler zahlen Einkommen-Steuer, aber keine Gewerbe-Steuer.  

Es gibt keine festen Regeln, wer selbstständig und freiberuflich ist. Die Umstände entscheiden. 

Sie können bei der Deutschen Rentenversicherung ein Status-Feststellungs-Verfahren machen. 
Dann wird geprüft: Sind Sie selbstständig oder angestellt? Dabei geht es um die Sozial-Versicherung, also Renten-, Kranken- und Pflege-Versicherung.  Das Verfahren dauert meist vier bis sechs Wochen.

Vorsicht, Gewerbe!

Am Theater mischen sich verschiedene Leistungen. Die Hauptleistung (Theater) ist meist künstlerisch und damit freiberuflich. Das gilt dann auch für Nebenleistungen wie den Verkauf von Tickets und Programmheften. 

Aber es gibt auch Leistungen, die nichts mit dem Theater zu tun haben. Sie können gewerblich sein: zum Beispiel Gastronomie oder der Verkauf von CDs, Büchern und Merchandising. 

Dann kann es passieren, dass diese gewerblichen Teil-Einkünfte alles gewerblich werden lassen, also alle Einkünfte. Das kann man verhindern. Die Gastro und die Verkäufe müssen strikt separat gebucht werden. Am besten gibt es ein extra Konto dafür.  

Für gewerbliche Einnahmen muss man Gewerbe-Steuer zahlen. Ausnahme: Der Gewinn liegt unter 24.500 Euro im Jahr. Aber für die Einnahmen muss man Umsatz-Steuer bezahlen. Auch wenn die Einnahmen aus den Theaterleistungen umsatzsteuerfrei oder -begünstigt sind. 

Fragen und Antworten:

  • Dann besteht das Risiko einer Schein-Selbstständigkeit. Das kann vor allem dem Theater Probleme machen. Es muss vielleicht Lohn-Steuer und Beiträge für die Sozial-Versicherung nachbezahlen. Das Theater muss klären, ob die Künstlerin selbstständig arbeitet oder nicht. Es sollte selbst ein Interesse daran haben.

    Dann besteht das Risiko einer Schein-Selbstständigkeit. Das kann vor allem dem Theater Probleme machen. Es muss vielleicht Lohn-Steuer und Beiträge für die Sozial-Versicherung nachbezahlen. Das Theater muss klären, ob die Künstlerin selbstständig arbeitet oder nicht. Es sollte selbst ein Interesse daran haben.

  • Dann ist es wahrscheinlich eine freischaffende, selbstständige Tätigkeit. Aber auch hier muss man genau überlegen.

    Dann ist es wahrscheinlich eine freischaffende, selbstständige Tätigkeit. Aber auch hier muss man genau überlegen.

  • Nein. Es muss immer klare Zeichen geben, dass die Künstler*innen selbstständig sind. Zum Beispiel, dass die Künstler*innen Ersatz besorgen müssen. Falls Sie verhindert sind. Wichtig ist, was im Vertrag steht. 

    Nein. Es muss immer klare Zeichen geben, dass die Künstler*innen selbstständig sind. Zum Beispiel, dass die Künstler*innen Ersatz besorgen müssen. Falls Sie verhindert sind. Wichtig ist, was im Vertrag steht. 

Kulturelle Leistungen und künstlerische Tätigkeit

Im Gesetz steht nicht, was eine „kulturelle Leistung“ genau ist. Die Steuern für Kultur werden in den Bundesländern geregelt. Zum Beispiel, dass Theater wegen ihrer „kulturellen Aufgaben“ keine Umsatz-Steuer zahlen müssen (§4 Abs. 20 a) Umsatz-Steuer-Gesetz).  

Wichtig ist nur eine Abgrenzung zur reinen Unterhaltung. Sonst gibt es keine Anforderungen an Qualität oder Kreativität. 

Künstlerische Tätigkeit bedeutet, dass man ein eigenes künstlerisches Werk schafft. Man beherrscht die Technik.  

Es gibt darstellende Künstler*innen, zum Beispiel Schauspieler*innen. Und es gibt werkschaffende Künstler*innen, zum Beispiel Bühnenbildner*innen. 

Zusammenfassung

Prüfen Sie immer: Welchen Einfluss hat meine Arbeit auf die Steuer?

Denken Sie darüber nach, wenn Sie eine neue Arbeit für Geld machen. Oder wenn Sie einen geldwerten Vorteil bekommen (zum Beispiel Rabatt, kostenfreies Mittagessen). 
Fragen Sie sich: Was bekommt man wofür? So können Sie prüfen, ob Sie Einkommen-Steuer, Körperschaft-Steuer, Gewerbe-Steuer und/oder Umsatz-Steuer zahlen müssen. 

Wichtige Regeln

  • Was ist die Hauptleistung? 
  • Was wurde in Rechnung gestellt? 
  • Buchhaltung (Lieferung, Leistungen, Entgelte usw.) immer gleich erledigen  
  • Betriebliche und private Ausgaben klar trennen, möglichst getrennte Bankkonten  
  • Es ändert sich etwas? Zum Beispiel strukturell, organisatorisch oder wirtschaftlich? Dann denken Sie darüber nach, welche Änderungen das für die Steuer bedeutet.   

Wichtige Tipps

Kaufen Sie sich eine zertifizierte Buchhaltungs-Software. Einige Finanzämter akzeptieren auch eine Buchführung mit Excel oder ähnlichen Programmen. Aber nur bis zu 22.000 Euro Einnahmen im Jahr.  

Eine*n Steuerberater*in kann Ihnen bei der Steuer helfen.  

Was zählt fürs Finanzamt als Theater?

Das sind Merkmale für ein Theater: 

  • unbestimmte Zahl von Zuschauern 
  • zeigt der Öffentlichkeit Theaterstücke in künstlerischer Form  
  • hat einen Spielplan  
  • hat dafür technische Voraussetzungen und künstlerische und technische Mitarbeiter. 

Steuerlich gehören zu den Theatern alle Darstellenden Künste, zum Beispiel: 

  • Schauspiel, Ballett, Oper,  
  • Operette, Musical,  
  • Puppen- und Marionettentheater, Pantomime,  
  • literarisches Kabarett,  
  • Freilicht- und Zimmertheater und Heimatbühne,  
  • Darbietungen von Tanzkunst, Kleinkunst,  
  • Varieté, Zauberei, Artistik, Bauchrednerei, Eisrevuen  
  • Mischform von Sprech-, Musik- und Tanzdarbietungen  

Dazu gibt es ein Schreiben vom Bundes-Finanz-Ministerium vom 12. 11. 2020.  

Sie müssen keine eigene Bühne haben. Auch ein Solo-Auftritt zählt als Theater.

Fragen und Antworten:

  • Workshops sind Unterricht und damit freiberuflich. Beratung zählt als Gewerbe. Sie ist nicht künstlerisch. Sie sollte die Einnahmen getrennt buchen.

    Workshops sind Unterricht und damit freiberuflich. Beratung zählt als Gewerbe. Sie ist nicht künstlerisch. Sie sollte die Einnahmen getrennt buchen.

  • Ja, Zauber-Vorführungen sind eine künstlerische Tätigkeit.

    Ja, Zauber-Vorführungen sind eine künstlerische Tätigkeit.

  • CD-Verkauf ist keine künstlerische Nebenleistung. Dazu gibt es einen Text von der Ober-Finanz-Direktion Frankfurt/M. vom 17.10.2008.  (ktenzeichen S 7177 A - 28 - St 112).

    CD-Verkauf ist keine künstlerische Nebenleistung. Dazu gibt es einen Text von der Ober-Finanz-Direktion Frankfurt/M. vom 17.10.2008.  (ktenzeichen S 7177 A - 28 - St 112).

  • Nein. Es reicht, wenn die Einnahmen in der Steuer-Erklärung getrennt sind. Aber das Finanzamt gibt dann oft eine eigene Steuernummer dafür.

    Nein. Es reicht, wenn die Einnahmen in der Steuer-Erklärung getrennt sind. Aber das Finanzamt gibt dann oft eine eigene Steuernummer dafür.

  • Nein. Sie geben in der Steuer-Erklärung Ihre freiberuflichen und gewerblichen Einkünfte an. Sie werden nicht vom Gewerbeamt ins Register eingetragen.

    Nein. Sie geben in der Steuer-Erklärung Ihre freiberuflichen und gewerblichen Einkünfte an. Sie werden nicht vom Gewerbeamt ins Register eingetragen.

  • Viele Steuerbüros sind Experten für bestimmte Themen. Suchen Sie ein Büro, das Erfahrung mit Theatern oder Kunstschaffenden hat. Sie können Kolleg*innen nach einer Empfehlung fragen oder im Internet recherchieren.

    Viele Steuerbüros sind Experten für bestimmte Themen. Suchen Sie ein Büro, das Erfahrung mit Theatern oder Kunstschaffenden hat. Sie können Kolleg*innen nach einer Empfehlung fragen oder im Internet recherchieren.

  • Für die Steuer ist wichtig: Womit verdient die Firma ihr Geld? Auch wenn es eine Gewerbeanmeldung gibt. Soll die Firma trotz künstlerischer Tätigkeit Gewerbesteuer bezahlen? Dann sollte sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.

    Für die Steuer ist wichtig: Womit verdient die Firma ihr Geld? Auch wenn es eine Gewerbeanmeldung gibt. Soll die Firma trotz künstlerischer Tätigkeit Gewerbesteuer bezahlen? Dann sollte sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.