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Organisationen

Versicherungen für Theater- & Veranstaltungsbetriebe, Vereine und Verbände

Auch hier ist wichtig: Sie sollten nur Risiken versichern, die Ihre Lebensgrundlage, Ihr Unternehmen in Gefahr bringen könnten. Sie sollten absichern, was Sie erreicht haben. Suchen Sie eine Beratung, der Sie vertrauen können.

 

Stand: April 2022

Welche Risiken sollten Theaterbetriebe und -Vereine versichern?

  • Schaden-Ersatz-Pflicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschaden (Haftpflicht)

  • Spezielle Veranstaltungs-Risiken

  • Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Requisiten, Technik oder ganzen Spielstätten

  • Rechtsschutz

  • die Absicherung der eigenen Mitarbeiter*innen

Links

Schaden-Ersatz-Pflicht für Kulturbetriebe und Kulturvereine:
§ 823 Abs. 1 BGB

Geschäftsführer*innen-Haftung:
EventFAQ.de

Veranstaltungs-Ausfall-Versicherung:
Das Ausfallrisiko für Events absichern

Plicht-Versicherung festangestellte Bühnenangehörige:
Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen

Haftpflicht für Veranstalter oder Vereine

Durch die Arbeit in einem Kulturbetrieb oder einem Verein kann bei anderen Menschen ein Schaden entstehen. Das kann zum Beispiel ein Schaden an der Gesundheit sein. Oder ein Schaden am Eigentum eines anderen Menschen.  
Es gibt ein Gesetz zur Ersatzpflicht bei Schäden. In dem Gesetz heißt es: 
Wer Andere mit Absicht oder aus Versehen in ihrer Gesundheit, Freiheit, ihren Gütern oder sonstigen Rechten schädigt, muss Schaden-Ersatz leisten (§ 823 Abs. 1 BGB).  

Diese Schaden-Ersatz-Pflicht gilt auch für Kulturbetriebe und Kulturvereine. Wer genau haftet, hängt von der Rechtsform ab. Haften bedeutet: Wer muss bezahlen, wenn etwas schief geht? Zum Beispiel kann der Verein oder die Gesellschaft haften. 

Aber auch verantwortliche Personen wie Geschäftsführer*innen und Vorstand müssen vielleicht persönlich und mit ihrem privaten Geld haften. Bei der IHK Kassel-Marburg finden Sie Informationen dazu.

Absicherung der Veranstalter- oder Vereinshaftplicht

Auch bei Vereinen und Unternehmen werden Personen- und Sachschäden und Vermögensschäden getrennt versichert.

Das kann zum Beispiel in einer typischen Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung stehen:

  • Versicherungssumme: mindestens 6 Mio. Euro, möglich auch 10 Mio. Euro oder 20 Mio. Euro  
  • Versichertes Risiko: Hier wird der Vereinszweck oder die Geschäftstätigkeit beschrieben. Es kommt auf die genauen Angaben an. Nur diese Aktivitäten sind auch versichert.  
  • Versicherungsbeitrag: hängt beim Verein von der Mitgliederzahl ab. Die Versicherung möchte Satzung und Mitgliederzahl erfahren. Bei der GmbH entscheidet der Jahresumsatz.  
  • Versicherte Personen: Mitarbeiter*innen und Betriebs-Angehörige im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Bei einem Verein sind die Mitglieder bei Vereins-Veranstaltungen versichert. 

Wichtig: Freie Mitarbeiter*innen, selbstständige Künstler*innen und Veranstaltungstechniker*innen sind freie Subunternehmer*innen. Sie brauchen eine eigene Haftpflicht-Versicherung. Der Verein oder die GmbH sollte sich die Haftpflicht-Versicherung zeigen lassen.
Sie können auch freie Mitarbeiter*innen in Ihre Versicherung aufnehmen. Das ist teuer. Denn Sie müssen höhere Beiträge bezahlen.

  • Versicherungsumfang:
    • interne Veranstaltungen  
    • öffentliche Veranstaltungen in eigenen Räumen (auch von anderen Nutzern)  
    • öffentliche Veranstaltungen in den Spielstätten, die Sie angegeben haben.
      Das gilt für Theater / Kulturvereine und die Organisation von Fremd-Veranstaltungen. Dazu gehören die Gastronomie, das Überlassen der Bühnentechnik und Garderobe nach Vereinbarung.  
    • sonstige öffentliche Veranstaltungen bis 100 Teilnehmer*innen 
    • Bei mehr als 100 Teilnehmer*innen ist eine besondere Vereinbarung nötig. 
    • dazu Vereinsimmobilien und Verkaufsstätten  
  • Geltungsbereich: Deutschland
  • Weitere Deckungen: andere typische Dinge sind eingeschlossen. Oder die Versicherung kann erweitert werden, zum Beispiel für Reklame-Einrichtungen, Umwelthaftpflicht, Computer-/Internetschäden und andere Schäden.

Vermögensschaden-Haftpflicht

Vereine und Gesellschaften müssen Vermögensschäden Dritter extra versichern. Vermögen bedeutet: Geld und andere Werte. Die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung bezahlt den Schaden. Wenn Sie aus Versehen das Vermögen einer Person schädigen.  

Beispiele sind: 

  • Verletzungen von Urheberrechten im Marketing,  
  • Sie haben für die Veranstaltungs-Sicherheit eine nicht geeignete Person beauftragt,  
  • Fehler bei der Beantragung von Fördermitteln,  
  • fehlende Kontrolle und andere. 

Vermögensschäden können in zwei Bereichen abgesichert werden: 

  • Bei Unternehmen oder Vereinen durch eine  
  • Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung. Sie ist vor allem für Theaterbetriebe und Veranstalter mit hohen Umsätzen sinnvoll. Gleiches gilt für Vereine und Verbände, die viel Geld haben. 
  • Sie können auch eine verantwortliche Person absichern. Für Vorstände und Geschäftsführer*innen geht das durch eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) Sie wird auch Manager-Haftpflicht-Versicherung genannt.
    Diese Versicherung wird vom Verein oder Unternehmen abgeschlossen und bezahlt. Die leitenden Personen können das aber auch selbst tun.  
Schadenersatz versichern durch Haftpflicht für den Verein und D&O-Versicherung für Vorstand und Geschäftsführung

Haftung für Vermögensschäden im Verein

In vielen Vereinen arbeiten ehrenamtliche Mitarbeiter*innen. Sie machen das in Ihrer Freizeit und bekommen keinen Lohn. Auch diese Mitarbeiter*innen können aus Versehen Vermögensschäden anrichten. Diese Schäden sind nicht durch eine private oder die allgemeine Vereins-Haftpflicht-Versicherung abgedeckt. Deshalb kann eine D&O-Versicherung auch für sie sinnvoll sein. 

Wichtig: Die Mitglieder eines Vereinsvorstands haften insgesamt. Die Versicherungs-Gesellschaft kann für den Schaden des einen Vorstandsmitglieds ein anderes in die Pflicht nehmen.  

Frage und Antwort:

  • Leider verstehen viele Fördergeld-Geber wie Länder oder Kommunen nicht, dass man auf bestimmte Versicherungen nicht verzichten kann.  Deshalb können geförderte Vereine wichtige Versicherungen nicht abschließen. 

    Die Verbände müssen kämpfen, damit sich das in Zukunft ändert. Kulturarbeit muss möglich sein, ohne dass Vereine große Schäden selbst bezahlen müssen. Oder ohne dass die Verantwortlichen mit ihrem privaten Geld haften.

    Als Ausweg bleibt eine private Versicherung für Vermögensschaden-Haftpflicht. Darin muss ehrenamtliche Arbeit eingeschlossen sein. Die Versicherungssumme ist meist höchstens 25.000 Euro. Außerdem können Sie eine eigene D&O-Versicherung abschließen, die Sie selbst bezahlen.  

    Leider verstehen viele Fördergeld-Geber wie Länder oder Kommunen nicht, dass man auf bestimmte Versicherungen nicht verzichten kann.  Deshalb können geförderte Vereine wichtige Versicherungen nicht abschließen. 

    Die Verbände müssen kämpfen, damit sich das in Zukunft ändert. Kulturarbeit muss möglich sein, ohne dass Vereine große Schäden selbst bezahlen müssen. Oder ohne dass die Verantwortlichen mit ihrem privaten Geld haften.

    Als Ausweg bleibt eine private Versicherung für Vermögensschaden-Haftpflicht. Darin muss ehrenamtliche Arbeit eingeschlossen sein. Die Versicherungssumme ist meist höchstens 25.000 Euro. Außerdem können Sie eine eigene D&O-Versicherung abschließen, die Sie selbst bezahlen.  

Veranstaltungs-Versicherung: Haftpflicht, Ausrüstung (Equipment), Ausfall 

Viele Gesellschaften oder Vereine führt künstlerische Veranstaltungen durch. Hier kann es sinnvoll sein, eine spezielle Veranstaltungs-Versicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung hat drei Teile: 

  • eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung  
  • eine Inhalts-Versicherung für Ausstattung, technische Geräte und anderes Arbeitsmaterial  
  • eine Veranstaltungs-Ausfallversicherung  
Drei Teile für das Versichern von Veranstaltungen: Haftpflicht, Inhalt, Ausfall

Fragen und Antworten:

  • Manchmal ist es schwierig zu sagen, wer der Veranstalter ist. Meist ist es die Organisation, die die Aufführung ausschreibt oder ermöglicht. Oder wessen Name auf dem Plakat gestanden hätte.  
    Künstler*innen können auch selbst zu Veranstaltern werden. Dann sollten sie prüfen, ob die Haftpflicht über ihre Künstler-Haftpflicht-Versicherung gedeckt ist. Vielleicht muss für das Event eine Veranstalter-Versicherung abgeschlossen werden. 

    Manchmal ist es schwierig zu sagen, wer der Veranstalter ist. Meist ist es die Organisation, die die Aufführung ausschreibt oder ermöglicht. Oder wessen Name auf dem Plakat gestanden hätte.  
    Künstler*innen können auch selbst zu Veranstaltern werden. Dann sollten sie prüfen, ob die Haftpflicht über ihre Künstler-Haftpflicht-Versicherung gedeckt ist. Vielleicht muss für das Event eine Veranstalter-Versicherung abgeschlossen werden. 

  • Dafür benötigt man eine Pandemie-Deckung. Dafür gibt es keine Angebote bei Veranstaltungs-Ausfall-Versicherungen. Solche Versicherungen gibt es nur für die Gastronomie.

    Dafür benötigt man eine Pandemie-Deckung. Dafür gibt es keine Angebote bei Veranstaltungs-Ausfall-Versicherungen. Solche Versicherungen gibt es nur für die Gastronomie.

Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung 

Wenn ein Verein oder Unternehmen Veranstalter ist, haftet er. Zum Beispiel für die Sicherheit der Bühnenanlage, von Tribünen, für Flucht-Wege oder für die Sicherheit des Geländes. 

Dieses Risiko als Veranstalter kann in die Betriebs- bzw. Haftpflicht-Versicherung eingeschlossen werden. Oder Sie können einzelne Veranstaltungen gesondert versichern. Eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung kann auch andere Schäden umfassen.  
Zum Beispiel:  

  • Umwelt- und Flurschäden (zum Beispiel Wiesen, wenn die Veranstaltung draußen ist),  
  • Sachschäden an gemieteter Bühnentechnik,  
  • Verletzung geistigen Eigentums, wenn der Veranstalter schuld ist. 

Veranstalter-Ausrüstungs-/Sachversicherung

Für Veranstaltungen braucht man viel Ausrüstung: Bühnen, Zelte, Traversen (Metallträger), Ausstattung, Toilettencontainer, Licht-, Ton- und Steuerungstechnik, Absperrelemente und anderes.

Mit einer Veranstalter-Sachversicherung können Sie Schäden an der Ausrüstung absichern. Oder falls etwas gestohlen wird. Sie können eine dauerhafte Versicherung abschließen. Oder nur für einzelne Veranstaltungen. Sinnvoll sind in der Regel All-Risk-Versicherungen. Sie versichern alle Risiken. Andere Versicherungen zahlen nämlich nur für die Dinge, die im Vertrag beschrieben sind. Zum Beispiel iebstahl, Feuer, Vandalismus (Zerstörung durch andere) und so weiter. 

Für den Versicherungsschutz müssen Sie genau aufschreien, welche Ausrüstung Sie haben. Welche Eigenschaften und Werte die Sachen haben. Vor allem, wenn sie teuer sind. Wenn Sie die Sachen oft transportieren, sollten Sie auch das mit versichern. Und die Lagerung. 

Veranstaltungs-Ausfall-Versicherung

Manchmal fallen Veranstaltungen aus. Oder sie müssen verschoben oder abgebrochen werden. Das kann für den Veranstalter teuer werden. Denn sie haben Räume und Dienstleiter gebucht und Werbung gemacht. Sie müssen das Geld für die Tickets zurückzahlen. Diese Kosten kann man nicht versichern.  

Veranstaltungs-Ausfall-Versicherungen gibt es für drei Formen: 

  1. Möglichkeit: Die Veranstaltung fällt aus. Der Veranstalter kann nichts dafür. Zum Beispiel, bei einem allgemeinen Stromausfall.  
  2. Möglichkeit: Die Künstler*innen können nicht kommen. Zum Beispiel, weil sie einen Unfall hatten oder krank sind. Die Versicherung zahlt nicht, wenn die Darsteller*innen absichtlich nicht kommen.  
  3. Möglichkeit: Wegen sehr schlechtem Wetter, wie Starkregen oder Sturm. 

Man kann auch andere Ursachen versichern. Zum Beispiel technische Probleme bei Dienstleistern, Angriffe im Internet, Streik oder technische Bedienfehler. 

Eine Veranstaltungs-Ausfall-Versicherung ist etwa ab einem Budget von 10.000 Euro sinnvoll. Bei Großveranstaltungen muss man eine solche Versicherung haben.  

Die Versicherungssumme kann auf zwei Arten festgelegt werden: 

  • Welche Kosten entstehen, wenn die Veranstaltung abgesagt, verschoben  
  • oder abgebrochen wird? 
  • Man rechnet die Kosten und den geplanten Gewinn zusammen, einschließlich Sponsorengeldern und ähnliches.  

Weitere Informationen liefert der Blogbeitrag Das Ausfallrisiko für Events absichern des Versicherungs-Experten Christian Grüner. 

Inhalts-Versicherung und Gebäude-Versicherung

Zur Versicherung der eigenen Spielstätte gibt es zwei Möglichkeiten: 

  • eine Inhalts-Versicherung zur Absicherung der beweglichen Werte einer Spielstätte  
  • eine Gebäude-Versicherung zur Absicherung der Immobilie  
Versicherung der Spielstätte: Gebäude-Versicherung und Inhalts-Versicherung

Es gibt nur wenige Theater, denen das Gebäude auch gehört. Daher ist meistens die Inhalts-Versicherung wichtiger als die Gebäude-Versicherung.

Was ist Inhalt?

Die Inhaltsversicherung ist ähnlich wie die private Hausrat-Versicherung. Sie schützt den beweglichen Inhalt der Räume. Sie versichert alles, was weggetragen werden kann. 

Im Einzelfall muss geklärt werden: Was gehört zur Gebäude-Versicherung, die vom Eigentümer abgeschlossen wird? Und was gehört zur Inhalts-Versicherung? Zum Beispiel: Der fest verschraubte Bühnenboden des Theaters gehört nicht zur Inhalts-Versicherung. Es muss bei der Gebäude-Versicherung angegeben werden. 

Inhalts-Versicherungen sind auf die häufigsten Gefahren beschränkt. Das sind zum Beispiel Einbruch/Diebstahl, Vandalismus (Zerstörung durch andere), Feuer, Leitungswasser und Sturm. Sie können erweitert werden. Zum Beispiel auf Glasschäden oder eine Allgefahren-Deckung (alle denkbaren Gefahren). Auch Elementarschäden (Überschwemmung, Hagel, Schneedruck usw.) lassen sich einschließen. Das ist aber eher für die Gebäude-Versicherung wichtig. Wenn Sie Ausrüstung im Keller lagern und eine Überschwemmung fürchten, kann das auch für die Inhalts-Versicherung wichtig sein. 

Ertragsausfall

Die Inhalts-Versicherung sollte eine Versicherung für den Ertragsausfall beinhalten. Diese zahlt die ausgefallenen Einnahmen, wenn der Spielbetrieb einige Zeit eingestellt werden muss. Das kann zum Beispiel nach einem Feuer an der Technik oder dem Diebstahl von Ausstattung passieren. Die Ertragsausfall-Versicherung zahlt meist für bis zu zwölf Monate. Es kann im Vertrag eine andere Dauer vereinbart werden.

Frage und Antwort:

  • In einer guten privaten Hausrat-Versicherung sind berufliche Gegenstände mitversichert. Sie müssen der Versicherung mitteilen, dass Sie berufliche Sachen zu Hause haben. Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Heben Sie die Bestätigung auf.  

    Akten kann man kaum versichern. Ihren Wert kann man nicht festlegen oder sie ersetzen. Hier wäre eine technische Lösung wie Digitalisierung plus Datensicherung sinnvoller. 

    In einer guten privaten Hausrat-Versicherung sind berufliche Gegenstände mitversichert. Sie müssen der Versicherung mitteilen, dass Sie berufliche Sachen zu Hause haben. Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Heben Sie die Bestätigung auf.  

    Akten kann man kaum versichern. Ihren Wert kann man nicht festlegen oder sie ersetzen. Hier wäre eine technische Lösung wie Digitalisierung plus Datensicherung sinnvoller. 

Wichtig: Passt die Versicherungssumme?

Häufig ist die Versicherungssumme für den Ertragsausfall und die Inhalts-Versicherung gleich. Es wird der Wert der Bühne, Bestuhlung, Gastro-Einrichtung und anderer Ausstattung ausgerechnet. 

Dieser Betrag kann für den Ertragsausfall zu niedrig sein. Sie sollten den Betrag überprüfen. Der Betrag für 12 Monate sollte dem Jahresumsatz oder der Haushaltssumme entsprechen. Davon ziehen sie den die Kosten für nicht benötigte Waren und Vorräte ab. Alternativ können sie den erwarteten Überschuss ansetzen. Dazu rechnen Sie die Gehälter und laufende Kosten wie Miete hinzu. 

Absicherung der Mitarbeiter*innen

Sie müssen zwischen freien und angestellten Mitarbeiter*innen unterscheiden. Freie Mitarbeiter, Honorarkräfte und Subunternehmer*innen müssen sich selbst um ihre Absicherung kümmern. 

Angestellte Mitarbeiter*innen müssen Sie bei der gesetzlichen Sozial-Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Damit sind die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung und die Unfall-Versicherung abgedeckt. Festangestellte Bühnen-Angehörige müssen über die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen („die Bayerische“) versichert werden. Freiberuflich tätige Personen können sich dort versichern. Die Versorgungsanstalt bietet eine Zusatzrente im Alter, Leistungen bei Erwerbs-Unfähigkeit (nur bei 100 % Berufsunfähigkeit) und eine Hinterbliebenen-Versorgung. 

Die berufliche Haftpflicht von Beschäftigten ist über die Haftpflicht-Versicherung des Arbeitgebers mit abgedeckt. Das ist nur bei Absicht (Vorsatz) und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das bedeutet: Der Schaden hätte leicht verhindert werden können. 

Rechtsschutz-Versicherung

Auch für Theaterbetriebe und Vereine ist der Rechtsschutz nicht die wichtigste Versicherung. Trotzdem kann eine Rechtsschutz-Versicherung sinnvoll sein. Einige Beispiele: 

  • als Arbeitsrechts-Schutz, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden 
  • Dann kann es immer Konflikte zum Arbeitsrecht geben.  
  • als Verkehrs-Rechtsschutz, wenn die Gesellschaft oder der Verein eigene Fahrzeuge besitzt,  
  • als Verwaltungs-Rechtsschutz,  
  • So können Sie sich zum Beispiel gegen Bescheide wehren, wie den Entzug der Gemeinnützigkeit. 
  • als Immobilien-Rechtschutz, falls der Verein oder das Unternehmen Mieter, Vermieter oder Eigentümer ist  
  • als Vertrags-Rechtsschutz bei Hilfsgeschäften (zum Beispiel bei Leasing)  

Hinweis: Für große Veranstalter gibt es auch speziellen Veranstaltungs-Rechtsschutz-Versicherungen. Sie übernimmt zum Beispiel die Kosten im Streit mit Arbeitnehmer*innen, Behörden, Sponsoren oder Künstler*innen.

Auch hier ist echter Vertragsrechts-Schutz nicht versicherbar oder sehr teuer. Es kann sein, dass Künstler*innen Verträge nicht einhalten. Oder unberechtigte Gagen fordern. Dann bieten gute Verträge und ein*e gute Anwält*in besseren Schutz als eine Versicherung.