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Versicherungen für Solo-Selbstständige & Personen-Gesellschaften (GbR)

Solo-Selbstständig bedeutet: Sie sind Selbstständige*r und arbeiten allein.  Eine Personen-Gesellschaft kann eine GbR sein. Das ist die Abkürzung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Selbstständig bedeutet: Sie müssen sich um alles selbst kümmern! Das gilt auch für den Versicherungsschutz. Sonst haben Sie keine Absicherung. 

 

Stand: April 2022

Links

Schaden-Ersatz-Pflicht für Selbstständige 
Schaden-Ersatz bedeutet: Wer bezahlt für einen entstandenen Schaden? Zum Beispiel, wenn etwas kaputt geht? Wer den Schaden bezahlen muss, steht im Gesetz:§ 823 Abs. 1 BGB. 

Grundfähigkeits-Versicherung 
Grundfähigkeit bedeutet: Geistige und körperliche Fähigkeiten. Diese Fähigkeiten brauchen Sie, um Ihre Arbeit zu machen. Man kann sich gegen den Verlust dieser Fähigkeiten versichern.  
Basler Versicherungen 

Unfallversicherung über die Berufs-Genossenschaft: 
Verwaltungs-Berufs-Genossenschaft 

Erwerbs-Minderungs-Rente  
Deutsche Renten-Versicherung (DRV) über Künstlersozialkasse (KSK) 
Vielleicht können Sie irgendwann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Oder nur noch wenig arbeiten. Dafür ist die Erwerbs-Minderungs-Rente da. Dafür muss man Versicherungs-Beiträge bezahlen. 
§ 43 SGB VI 

Video: Wichtige Fragen zu Versicherungen

Haftpflicht-Versicherungen

Schaden-Ersatzpflicht

Die wichtigste Versicherung für Selbstständige ist die berufliche Haftpflicht-Versicherung. 

Durch Ihre Arbeit kann bei anderen Menschen ein Schaden entstehen. Das kann zum Beispiel ein Schaden an der Gesundheit oder am Eigentum sein.

Es gibt ein Gesetz dazu. In dem Gesetz heißt es: 
"Wer Andere mit Absicht oder aus Versehen (fahrlässig) schädigt, muss Schaden-Ersatz leisten" (§ 823 Abs. 1 BGB).  

Vielleicht verstoßen Sie mal gegen die Versammlungsstätten-Verordnung. Das kann zur Haftung führen. Haftung bedeutet: Sie müssen den Schaden ersetzen, zum Beispiel Geld bezahlen  

Beispiel

Sie haben beim Aufbau einen teuren Tanzboden zerkratzt. Der Boden muss ausgewechselt werden. Sie müssten das bezahlen. Dafür kann Ihr ganzes betriebliches und privaten Geld genommen werden. Es kann sein, dass Sie pleitegehen. Um das zu verhindern, gibt es die Haftpflicht-Versicherung.

Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung
Schützt: feste Angestellte Schützt nicht: Honorarkräfte, freie Künstler*innen, Subunternehmer

 

Freie sind nicht über den Veranstalter versichert!

Viele Künstler*innen glauben, dass sie über die Haftpflicht-Versicherung des Veranstalters, der Spielstätte oder des Theatervereins mitversichert sind. Das ist falsch!

Vielleicht hat der Veranstalter eine Haftpflicht-Versicherung. Die schützt aber nur seine fest angestellten Mitarbeiter*innen. Aber nicht die Honorarkräfte oder freie Künstler*innen. 

Das kann in einem typischen Haftpflicht-Versicherungs-Vertrags für freie darstellende Künstler*innen stehen
  • Vertrag: Betriebs- und Berufshaftpflicht-Versicherung für darstellende Künstler*innen und Artist*innen sowie deren Dienstleister*innen
  • Versicherte Schäden: Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Vermögen: Geld und andere Werte)
  • Versicherte Personen: Versicherungsnehmer*in (Das ist die Person, die die Versicherung abgeschlossen hat.) und Angestellte (aber keine freien Mitarbeiter und Auftragnehmer!)
  • Versicherungssumme: 6 Mio. Euro
  • Versichertes Risiko entsprechend der Tätigkeits-Beschreibung, z.B. Schauspieler*in, Comedian, Kabarettist*in, Vorleser*in, Moderator*in, Artist*in, Luftartist*in, Akrobat*in, Jongleur*in
  • Privathaftpflicht: ist mit enthalten
  • Nachhaftung: fünf Jahre (für Schäden, die nach Aufgabe der Selbstständigkeit bekannt werden)
  • Vorsorge-Versicherung, Versehensklausel: Normalerweise muss man einer Versicherung immer jede Änderung melden. Erst dann sind zum Beispiel auch neue Sachen mitversichert.
    Bei der Vorsorge-Versicherung gibt es etwas Besonderes: Neu dazugekommene Sachen und andere Risiken sind schon vor der Meldung an die Versicherung mitversichert. Vielleicht vergessen Sie die Meldung mal. Dann verlieren Sie nicht automatisch den Versicherungsschutz.
  • Versichertes Gebiet: Deutschland, man kann das Gebiet auf Europa oder die Welt erweitern. Es kann sein, dass Nordamerika und Kreuzfahrt-Schiffe ausgeschlossen sind. 
  • Schlüsselverlust: versichert  Die Voraussetzung ist: Die geschädigte Person muss Schlüsselbuch führen. Darin steht, wer gerade welchen Schlüssel hat. 
  • Miet-Sachschäden: Das sind Schäden von kurzfristig gemieteten oder geliehenen Objekten, zum Beispiel Lichttechnik oder Lautsprecher-Anlage. Oder wenn etwas verloren geht.
  • Tätigkeitsschäden: die durch die Arbeit entstehen, zum Beispiel Beschädigung der Bühne
  • Weitere Schäden, die bezahlt werden (Deckung): für pädagogische Arbeit, Veranstalter-Schutz in kleinem Rahmen, Feuerwerks-Technik, Umweltschäden, Internetschäden  

Wichtig: Absicht (Vorsatz) ist nie versichert 

Wer etwas mit Absicht kaputt macht, ist nicht versichert.  
Die Haftpflicht-Versicherung bezahlt nur bei Schäden, die aus Versehen (fahrlässig) passiert sind. 

Das sind die wichtigsten Versicherungen für Selbstständige und Personen-Gesellschaften der Darstellenden Künste:

Haftpflicht für Schäden an Personen, Sachen und Geld (Vermögen)

Sachschäden für Verlust oder Beschädigung von Ausstattung (Requisiten) oder Technik

Rechtsschutz , falls es juristischen Streit gibt. Davon kann man zum Beispiel den Anwalt bezahlen.

Persönliche Absicherung, falls man nicht mehr arbeiten kann. Oder falls man seinen Beruf nicht mehr machen kann (Arbeits-, Berufs- und Erwerbs-Unfähigkeit).

Vorsorge für das Alter

Was deckt eine Berufs-/Betriebs-Haftpflicht-Versicherung ab?

  • Sie haben einen Schaden verursacht. Es wird festgestellt, dass Sie den Schaden bezahlen müssen. Dann bezahlt die Versicherung den Schaden. Sie bezahlt den Zeitwert. Das ist der Wert, den die Sache heute hat. Damit ist nicht der Wert gemeint, wenn man die Sache neu kaufen würde (Neuwert).
  • Vielleicht sollen Sie den Schaden bezahlen, obwohl Sie nicht schuld sind. Dann kümmert sich die Versicherungs-Gesellschaft um den Streit. Sie hat dafür eigene Anwälte.

Die Kosten für eine Haftpflicht-Versicherung sind unterschiedlich. Zum Beispiel geht es drum, welche Arbeit sie genau machen. Ob Sie als Einzelperson einen Vertrag haben oder als Gruppe. Ein Unterschied macht es auch, ob Sie Darsteller*in oder Veranstalter*in sind. Die Haftung für Veranstalter*innen ist viel größer, darum ist die Versicherung auch teurer.

Fragen und Antworten:

  • Ja, die gibt es. Und sie sind sinnvoll. Denn in der Praxis kann man oft schwer erkennen, ob ein Schaden privat oder beruflich passiert ist. 

    Ein Schaden kann zum Beispiel beim gemeinsamen Kaffee nach der Show entstehen. Deshalb ist die kombinierte Privat- und Berufs-Haftpflicht-Versicherung besser. Da ist die private Haftpflicht mit dabei. Alles liegt bei einem Versicherer.  
    Sie haben schon eine private Haftpflicht-Versicherung? Sie müssen diesen Vertrag nicht kündigen.  Wahrscheinlich hebt die alte Versicherung den Vertrag auf. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie doppelt versichert sind.  Es gibt aber keinen Anspruch darauf.

    Ja, die gibt es. Und sie sind sinnvoll. Denn in der Praxis kann man oft schwer erkennen, ob ein Schaden privat oder beruflich passiert ist. 

    Ein Schaden kann zum Beispiel beim gemeinsamen Kaffee nach der Show entstehen. Deshalb ist die kombinierte Privat- und Berufs-Haftpflicht-Versicherung besser. Da ist die private Haftpflicht mit dabei. Alles liegt bei einem Versicherer.  
    Sie haben schon eine private Haftpflicht-Versicherung? Sie müssen diesen Vertrag nicht kündigen.  Wahrscheinlich hebt die alte Versicherung den Vertrag auf. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie doppelt versichert sind.  Es gibt aber keinen Anspruch darauf.

  • Nein. Die private Haftpflicht-Versicherung bezahlt nur bei Schäden, die man privat oder in der Freizeit verursacht. Selbstständige brauchen eine zusätzliche Versicherung für ihre Arbeit. Das gilt auch für Gesellschafter*innen einer GbR. 

    Nein. Die private Haftpflicht-Versicherung bezahlt nur bei Schäden, die man privat oder in der Freizeit verursacht. Selbstständige brauchen eine zusätzliche Versicherung für ihre Arbeit. Das gilt auch für Gesellschafter*innen einer GbR. 

Grobe Kosteneinschätzung: Grobe Kosteneinschätzung: Eine private Haftpflicht-Versicherung kostet ab 90 Euro pro Jahr. Selbstständige der Darstellenden Künste müssen mindestens 150 Euro pro Jahr für eine Berufshaftpflicht-Versicherung bezahlen. Für eine gute Versicherung sollten Sie ab 200 Euro im Jahr rechnen. Das schließt die private Haftpflicht mit ein.

Fragen und Antworten:

  • Dieses Problem ist bei einer Haftpflicht-Versicherung nicht wichtig. Das betrifft eher die Versicherung von Sachen. Bei der Haftpflicht-Versicherung ist es wichtig, dass man seine Tätigkeiten richtig angibt.  Ein Beispiel: Ein Luftartist hat wenig zu tun. Er arbeitet zusätzlich als Höhenarbeiter auf Baustellen. Das kann gefährlich sein. Das muss er der Versicherung unbedingt melden. 

    Dieses Problem ist bei einer Haftpflicht-Versicherung nicht wichtig. Das betrifft eher die Versicherung von Sachen. Bei der Haftpflicht-Versicherung ist es wichtig, dass man seine Tätigkeiten richtig angibt.  Ein Beispiel: Ein Luftartist hat wenig zu tun. Er arbeitet zusätzlich als Höhenarbeiter auf Baustellen. Das kann gefährlich sein. Das muss er der Versicherung unbedingt melden. 

  • Nein, solche Sachen bezahlt die Berufs-Haftpflicht-Versicherung nicht. Falsch beantragte Fördergelder sind „echte“ Vermögensschäden (Vermögen: Geld und andere Werte). Dafür brauchen Sie eine zusätzliche Haftpflicht-Versicherung für Vermögenschäden. 

    Nein, solche Sachen bezahlt die Berufs-Haftpflicht-Versicherung nicht. Falsch beantragte Fördergelder sind „echte“ Vermögensschäden (Vermögen: Geld und andere Werte). Dafür brauchen Sie eine zusätzliche Haftpflicht-Versicherung für Vermögenschäden. 

Absicherung von Ausstattung und anderem Betriebsvermögen

Zur Betriebsausstattung gehören zum Beispiel Requisiten und andere Ausrüstung. Dafür brauchen Sie Sach-Versicherungen. Drei Beispiele für Schadensfälle: 

  • Das Auto eines Puppentheaters verbrennt nach einem Unfall. Im Auto waren die ganze Technik und die Marionetten für drei Produktionen. Es gab keine Versicherung. Die Gruppe muss um Spenden bitten.  
  • Ein Künstler ist Bauchredner, Zauberer und Comedian. Ihm werden Mikros, Verstärker, Teile vom Bühnenbild und andere Dinge aus dem Auto gestohlen. Der Schaden wird von der Versicherung bezahlt.  
  • Ein Veranstaltungs-Zelt wird im Sturm zerstört. Eine Versicherung wurde nicht abgeschlossen. Sie hätte im Jahr 600 Euro gekostet. Jetzt muss der Veranstalter ein neues Zelt für 50.000 Euro kaufen. 

Für Einzel-Selbstständige (auch in einer GbR) gibt es zwei Möglichkeiten: 

  • eine spezielle Künstler-Hausrats-Versicherung. Hier wird der normale Hausrat versichert. Zusätzlich dazu werden aber auch beruflich genutzte Requisiten, Technik und anderes mitversichert. 
  • eine Requisiten-Versicherung für Ausstattung oder Ausrüstung. Es gibt Jahresverträge. Die verlängern sich immer wieder. Oder es gibt eine kurzfristige Versicherung, zum Beispiel für eine bestimmte Veranstaltung.  

Das kann zum Beispiel in einer Requisiten-Versicherung stehen: 

  • Versicherungsnehmer: Künstler*innen, Schauspieler *innen, Comedians, Theater- und Eventbetriebe, Musiker*innen und andere Kreative 
  • Versichert sind: Ausstattung und Ausrüstung zum Neuwert (wenn man es neu kaufen müsste), bei Elektronik nur Zeitwert (was es aktuell wert ist) und zwar  
    • Ausstattung wie Kostüme, Stühle, Musikinstrumente, Teile für die Bühne, Traversen (Metallträger) und andere Sachen
    • elektrische Ausrüstung wie Musikinstrumente, Beleuchtung, Tonanlagen, Mikrofone und andere Sachen
    • elektronische Geräte wie LED-Jonglier-Ausstattung, Foto- und Filmausrüstung, Beamer, Netzwerkanlagen, Laptops, Smartphones und andere Sachen
    • bewegliche Bühnen, Zelte mit Bühne, Zirkusanhänger und andere Sachen
  • Versicherte Risiken: Beschädigung bei Auf- und Abbau, Feuer, Transportschäden, Einbruch-Diebstahl, Raub, Vandalismus (Zerstörung durch andere), Elektronikschäden samt Datenverlust, Elementarschäden (zum Beispiel Überschwemmung) gegen Aufpreis
  • Selbstbeteiligung (was man selbst zahlen muss): 100 Euro, Elektronik 150 Euro, Zelt 1.000 Euro
  • Versichertes Gebiet: Deutschland, gegen Aufpreis Europa oder weltweit
  • Prämie: 175 Euro bei 10.000 Euro Versicherungssumme
  • Weitere Regelung: Unterversicherungs-Verzicht  Das bedeutet: Die Versicherung bezahlt den Schaden bis zur vollen Versicherungssumme.  

Unterversicherung:

Die Versicherungssumme sollte dem Wert der versicherten Dinge genau entsprechen. Der Wert darf nicht einfach grob geschätzt werden.  

Ohne Unterversicherungs-Verzicht gilt:  
Die Ausstattung im Wert von 100.000 Euro wurde nur mit einer Versicherungssumme von 50.000 Euro versichert. Das sind 50 Prozent Unterversicherung. Dann ersetzt die Versicherungs-Gesellschaft auch nur die Hälfte der Versicherungssumme.  

Wenn alles zerstört ist, bekommt man nur 50 Prozent der Versicherungssumme, also nur 25. 000 Euro. Deshalb ist ein Unterversicherungs-Verzicht im Vertrag ein wichtiger Vorteil. Dann bekommt man die vollen 50.000 Euro. 

Absicherung von Requisiten, Veranstaltungstechnik und anderem Betriebsvermögen als Theater oder Verein

Frage und Antwort:

  • Sie sollten der Versicherung schreiben, welchen Lagerraum sie benutzen. Grundsätzlich sind Ausstattung und Ausrüstung überall versichert. So zum Beispiel auch im Bereich hinter der Bühne, im Auto oder im abschließbaren Hänger. Zusätzlich kann man verschiedene Versicherungsorte angeben, etwa ein Winterlager oder Lagerräume. Das sollte man nutzen.

    Sie sollten der Versicherung schreiben, welchen Lagerraum sie benutzen. Grundsätzlich sind Ausstattung und Ausrüstung überall versichert. So zum Beispiel auch im Bereich hinter der Bühne, im Auto oder im abschließbaren Hänger. Zusätzlich kann man verschiedene Versicherungsorte angeben, etwa ein Winterlager oder Lagerräume. Das sollte man nutzen.

Vermögensschaden-Haftpflicht

Es gibt „unechte“ und „echte Vermögensschäden (Vermögen: Geld und andere Werte). 

  • „Unechte“ Vermögensschäden sind durch einen Sach- oder Personenschaden entstanden.
    Zum Beispiel, wenn ein Unfallopfer kein Geld verdienen kann. Diese Schäden sind in der Betriebshaftpflicht-Versicherung eingeschlossen. 
  • „Echte“ Vermögensschäden sind Schäden Dritter. Sie sind durch einen fahrlässigen Fehler (aus Versehen) entstanden. Diese Schäden sind mit der Vermögensschaden-Haftpflicht abgedeckt. 

 

Berufs-/Betriebshaftpflicht Vermögensschadenhaftpflicht
  • Explosion bei Aufführung: Gebäudeschaden
  • Arztrechnung
  • Verdienstausfall der Verletzten
  • Veranstaltungsplaner macht Fehler
  • Veranstaltung muss ausfallen

 

Die meisten freien Künstler*innen brauchen keine Versicherung für Vermögensschaden-Haftpflicht. Anders ist es, wenn Sie Fördergelder für andere beantragen. Oder wenn Sie eine Agentur oder Veranstalter sind. Oder wenn Sie Kund*innen beraten. Die Versicherung übernimmt Vermögensschäden von Dritten (z. B. Auftraggeber und Projektpartner). Die Schäden können zum Beispiel durch solche Fehler entstanden sein: 

  • Der Auftraggeber bekommt keine Fördergelder, weil der Antrag nicht eingereicht wurde.  
  • Es werden Persönlichkeits- oder Urheberrechten auf der Website verletzt. Dadurch wird ein gemeinsames Projekt geschädigt. 
  • Man trägt die Verantwortung dafür, dass andere ihre Verträge nicht erfüllen konnten.  
  • Man hat Fluchtwege falsch geplant. Darum muss der Auftraggeber die Veranstaltung absagen. 

Die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung wird in Deutschland nur von wenigen Versicherungen angeboten. Sie muss genau auf Ihre Tätigkeit angepasst werden. Sie ist ziemlich teuer. Die Versicherungssumme sollte bei mindestens 100.000 Euro liegen. Oft muss es eine höhere Versicherungssumme sein. Der Versicherungsbeitrag hängt von Umsatz, Tätigkeit und Versicherungssumme ab. Sie sollten mit einem Beitrag von 200 Euro pro Jahr rechnen.

Die Rechtsschutz-Versicherung

Als selbstständige*r Künstler*in sollten Sie eine Haftpflicht- und Sachversicherung abschließen. Denn ohne diese Versicherungen können Sie Ihr ganzes Geld verlieren. Das ist bei der Rechtsschutz-Versicherung anders. Sie ist nicht ganz so wichtig.   

Nicht enthalten ist der Vertrags-Rechtsschutz 

Die Rechtsschutz-Versicherung finanziert keine Klagen gegen Auftraggeber*innen und Veranstalter*innen. Wenn die zum Beispiel Gagen nicht bezahlen oder andere Pflichten nicht einhalten. So einen Vertrags-Rechtsschutz gibt es nur für einige selbstständige Berufe, aber nicht für freie Künstler*innen. 

Versichert wird für Selbstständige: 
  • Verkehrsrechtschutz bzw. Fahrer-Rechtsschutz
    Diese Versicherung ist sinnvoll, wenn Sie viel mit dem Auto beruflich unterwegs sind. 
  • Immobilien-Rechtsschutz 
    Diese Versicherung ist nur sinnvoll, wenn Sie eine eigene Spielstätte haben, als Eigentümer*in, Vermieter*in oder Mieter*in. 
  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für Streit mit einer Versicherung  
  • Spezial-Strafrechtsschutz 
    Diese Versicherung zahlt Anwalts- und Gerichtskosten bei Strafverfahren. Sie zahlt aber nur, wenn sie für diese Handlung nicht wegen Absicht (Vorsatz) verurteilt wurden. 
  • Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte 
    Sie können Verträge in Ihrem Hauptgeschäft nicht versichern. Für Nebengeschäfte können sie Rechtsschutz für Streitigkeiten abschließen. Solche Nebengeschäfte sind zum Beispiel Verträge mit Leasing-Anbietern. 
  • Forderungsmanagement/Inkasso – wenn jemand die Rechnung nicht bezahlt hat.
    Dabei treten Sie ihre Forderung (die unbezahlte Rechnung) an externe Dienstleister ab. 
  • Privatrechtsschutz – ist im Rechtsschutz für Selbstständige meist dabei
Die Versicherung bezahlt Kosten, die bei Rechtsstreit entstehen. Zum Beispiel, wenn man eine Klage abwehren muss. Oder wenn man seine Rechte wahrnehmen will. Das sind die Themen, die versichert werden:
  • Schadenersatz-Forderungen  
  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht (das kann für Selbstständige wichtig sein)  
  • vor Sozialgerichten  
  • Ordnungswidrigkeiten- und Straf-Rechtsschutz 
  • Wenn Ihnen etwas vorgeworfen wird, zum Beispiel Steuer-Hinterziehung. Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie nicht wegen Absicht (Vorsatz) verurteilt wurden. 
  • Rechtsschutz, wenn Sie Opfer einer Gewaltstraftaten wären.
  • Daten-Rechtsschutz (vor Gericht)  

Übernommen werden die Kosten für Ihren Anwalt (gemäß Gesetz). Übernommen werden auch Gerichtskosten. Manchmal auch die Kosten der Prozessgegner. Bei Rechtsschutz-Versicherungen muss man meist einen kleinen Teil der Kosten selbst bezahlen (Selbst-Beteiligung). 

Versicherungen für Ihre persönliche Absicherung

Sie sollten für drei Fälle vorsorgen: 

  • Arbeitsunfähigkeit: Sie können wegen einer Krankheit nicht arbeiten. Beispiel: Sie haben einen komplizierten Knochenbruch durch einen Unfall. Sie können mehrere Monate nicht arbeiten.  
  • Berufsunfähigkeit: Sie können nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten. Beispiel: Eine Schauspielerin hat einen kaputten Rücken. Sie kann nicht lange stehen und damit nicht mehr als Schauspielerin arbeiten. 
  • Erwerbsunfähigkeit: Sie können gar nicht mehr arbeiten.
Versicherungen zur persönlichen Absicherung: Arbeitsunfähig, Berufsunfähig, Erwerbsunfähig

Zur Vorsorge gibt es:

  • Unfallversicherung – gesetzlich und privat  
  • Berufsunfähigkeits-Versicherung  
  • Erwerbsunfähigkeits-Versicherung  
  • Erwerbs-Minderungs-Rente
    Vielleicht können Sie irgendwann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Oder nur noch wenig arbeiten. Dafür ist die Erwerbs-Minderungs-Rente da. Dafür muss man Versicherungs-Beiträge bezahlen.
  • Grundfähigkeits-Absicherung
    Grundfähigkeit bedeutet: Geistige und körperliche Fähigkeiten. Diese Fähigkeiten brauchen Sie, um Ihre Arbeit zu machen. Man kann sich gegen den Verlust dieser Fähigkeiten versichern. 
  • Arbeitsunfähigkeits-Versicherung  
  • Gesetzliche Pflichtversicherung (Künstlersozialkasse) und andere Absicherungen

Die Absicherung ist vor allem für junge kreative Selbstständige wichtig. Es gibt sehr viele Versicherungen und Versicherungs-Gesellschaften. Versicherungs-Makler*innen helfen Ihnen bei der Suche nach passenden und bezahlbaren Lösungen.

Wichtig: Selbstständige müssen sich selbst um die Absicherung kümmern!

 

Berufsunfähigkeit

Diese Form der Vorsorge ist sehr sinnvoll. Sie wird aber für die meisten selbstständigen Künstler*innen nicht angeboten. Man kann die Versicherung schon im Studium oder in der Schulzeit abschließen. Agent*innen und Veranstalter*innen können eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen. 

Wichtig: Für eine Berufsunfähigkeits-Versicherung müssen Sie Informationen über Ihre Gesundheit geben. Bei manchen Krankheiten weigert sich die Gesellschaft, eine Versicherung abzuschließen. Zum Beispiel bei Rückenproblemen, Allergien oder einer Psychotherapie. 
Trotzdem sollten Sie die Wahrheit sagen. Sonst zahlt die Versicherung vielleicht später nicht. Auch, wenn Sie vorher jahrelang Prämien bezahlt haben. Die Versicherung prüft die Informationen etwa 10 Jahre nach Vertragsabschluss.

Frage und Antwort:

  • Bei den meisten Gesellschaften kann man die Versicherung weiterführen. Das gilt nicht für Billig-Angebote.

    Bei den meisten Gesellschaften kann man die Versicherung weiterführen. Das gilt nicht für Billig-Angebote.

Grundfähigkeits-Versicherung

Das ist eine Alternative, wenn Sie keine Berufsunfähigkeits-Versicherung bekommen können. Versichert werden dabei die „Grundfähigkeiten“ wie zum Beispiel Sehen, Hören, Sitzen, Gehen, Treppensteigen, Autofahren oder Arbeit am Computer. 
Ein Beispiel liefert das Angebot der Versicherungs-Gesellschaft Basler. Die Voraussetzungen für den Abschluss sind nicht so hoch wie bei einer Berufsunfähigkeits-Versicherung. 

Verliert man eine der Grundfähigkeiten, erhält man von der Versicherung eine vorab vereinbarte Rente (monatliche Auszahlung). Deren Höhe bestimmen die Beiträge. Zum Beispiel: Eine 25jährige Darstellerin zahlt etwa 44 Euro im Monat. Wenn sie Grundfähigkeiten verliert, bekommt sie von der Versicherung 1.000 Euro im Monat. Eine Grundfähigkeits-Versicherung ist nur dann sinnvoll, wenn die ausgezahlte Rente höher ist als die staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld II.

Frage und Antwort:

  • Das ist ihre Entscheidung. Es gibt Fälle, in denen nur die Berufsunfähigkeits-Versicherung zahlt. Es gibt aber auch Fälle, in denen es genau umgekehrt ist. Manchmal hängt das von dem gesundheitlichen Problem ab. 

    Das ist ihre Entscheidung. Es gibt Fälle, in denen nur die Berufsunfähigkeits-Versicherung zahlt. Es gibt aber auch Fälle, in denen es genau umgekehrt ist. Manchmal hängt das von dem gesundheitlichen Problem ab. 

Unfall-Versicherung

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • freiwillige Mitgliedschaft in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (Abkürzung: VBG, das ist die gesetzliche Unfall-Versicherung). 
    Die VBG zahlt nur nach Arbeitsunfällen, bei Berufskrankheiten und Wegeunfällen. Das sind Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause. Die Leistungen bestehen aus Verletztengeld, Rente und Reha-Leistungen (Maßnahmen, um wieder gesund zu werden). Diese Leistungen sind oft besser als bei der gesetzlichen Kranken-Versicherung. So gibt es zum Beispiel mehr Physiotherapie. 
    Für die Berufs-Genossenschaft spricht noch eine weitere Möglichkeit: 
    Vielleicht haben Sie eine Tätigkeit mit hohem Unfallrisiko (z.B. Artist*in)? Es kann sein, dass Sie mal lange ausfallen. Dann bietet die Berufs-Genossenschaft gute Reha-Maßnahmen und Ersatz fürs Einkommen.
    Aber es gibt oft Streit, ob man einen Anspruch auf Leistungen hat. Zum Beispiel, wenn man den Weg nach Hause kurz unterbrochen hat. Das kann dafür sorgen, dass man keinen Versicherungsschutz mehr hat. Zum Beispiel, wenn man auf dem restlichen Weg einen Verkehrsunfall hat. Das ist wichtig für Darsteller*innen, die oft weit fahren müssen.
  • eine private Unfallversicherung: Diese Versicherung zahlt Geld. Wenn Sie durch einen Unfall arbeitsunfähig werden. Oder wenn Sie bleibende Schäden behalten. Sie können mehr oder weniger Geld bekommen. Je nachdem, wie stark Ihre Arbeitsunfähigkeit ist.
    Bei dieser Versicherung sind auch Unfälle in der Freizeit abgedeckt. Wenn die Versicherungssumme hoch ist, bekommt man höhere Leistungen. Zum Beispiel kann man die Wohnung behindertengerecht ausstatten. Oder Sie können einen besseren Rollstuhl kaufen. Oder Geld für Ihren Lebensunterhalt bekommen 

Für KSK-Mitglieder: Leistungen der gesetzlichen Sozial-Versicherung

Sie können in die gesetzliche Renten-Versicherung oder Kranken-Versicherung einzahlen. Zum Beispiel, wenn Sie sich über die KSK (Künstlersozialkasse) versichern. Dann bekommen Sie folgende Leistungen: 

  • Erwerbsminderungs-Rente DRV (Deutschen Renten-Versicherung) über KSK:  
    Die Renten-Versicherung zahlt auch bei Erwerbsminderung. Die Leistungen sind aber nicht hoch (§ 43 SGB VI).  
    Voraussetzung: Sie haben mindestens fünf Jahre eingezahlt. Davon müssen Sie mindestens drei Jahre in den letzten fünf Jahren gezahlt haben.  
    Sie können weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten? Dann bekommen Sie die halbe Erwerbsminderungs-Rente. Sie können weniger als drei Stunden am Tag arbeiten? Dann bekommen Sie die volle Erwerbsminderungs-Rente. Die Rentenhöhe hängt davon ab, wie lange Sie eingezahlt haben. Und wie viel Sie eingezahlt haben.  
  • Kranken-Tagegeld der gesetzlichen Krankenkassen:
    Das bekommen Sie, wenn Sie länger als 6 Wochen am Stück krank sind. Nach 6 Wochen bekommen Sie Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens.  
    Sie sind freiwillig versichert? Dann muss der Krankengeld-Anspruch in Ihrem Vertrag eingeschlossen sein. Bei Selbstständigen wird das Krankengeld aus dem Durchschnitt der letzten zwölf Monate berechnet.  

Bei KSK-Versicherten zählt, welches Einkommen Sie bei der KSK angegeben haben. Wenn sie der KSK wenig melden, bekommen Sie wenig Kranken-Tagegeld.  

Viele Krankenkassen bieten ein vorgezogenes Krankentagegeld an. Das bedeutet: Sie bekommen schon vor der 7. Woche Krankengeld. Dafür müssen Sie höhere Beiträge zahlen. 
Ein weiterer Vorteil von Krankengeld: Das bekommen Sie auch, wenn die Kinder krank werden. Und Sie deshalb nicht arbeiten können.

Altersvorsorge

Die Altersvorsorge ist für kreative Selbstständige besonders wichtig. 

KSK-Versicherte zahlen in die gesetzliche Renten-Versicherung ein. Sie müssen entscheiden, ob Ihnen diese Rente im Alter genügt. Oder ob Sie zusätzliche Vorsorge brauchen. 

Es gibt auch andere Möglichkeiten, für die Altersvorsorge: 

  • eine Wohnung oder ein Haus kaufen 
  • private Renten-Versicherung
    Es gibt sehr viele Möglichkeiten. Manche Versicherungen werden vom Staat gefördert. Zum Beispiel die Basisrenten-Versicherung. Dabei gibt es zwei Stufen, eine sehr sichere und eine mit mehr Risiko. Es gibt noch mehr Möglichkeiten. 
  • Wertpapiere (Aktien) 
  • Sie können zum Beispiel selbst Aktien kaufen (eigenes Depot). Oder Sie nutzen einen Fonds, wo Sie mit einem Wertpapier gleichzeitig in verschiedene Firmen investieren. Eine besondere Form sind die ETF (Exchange Traded Funds), die sich z.B. nach dem DAX (Deutscher Aktien Index) oder anderen Indizes richten. 

Es gibt sehr viele Möglichkeiten. Aber man kann auch Geld verlieren. Lassen Sie sich beraten. Fragen Sie unbedingt nach, wenn Sie nicht alles verstehen.

Wann sollte man an die Altersvorsorge denken?

Es wird häufig gepredigt, man müsste vom Beginn der Selbstständigkeit an mit der Altersvorsorge beginnen. Dabei ist es in dieser Phase ist oft sinnvoller, vorhandenes Kapital in das eigene Unternehmen zu investieren. Hat man eine auskömmliche Selbstständigkeit aufgebaut, sollte man daran gehen, sich eine Altersvorsorge zu sichern.

Frage und Antwort:

  • Versicherungen gegen Betriebsausfälle und Veranstaltungsausfall gibt es nur für Firmen.  
    Solo-Selbstständige sollten sich persönlich absichern, falls sie nicht arbeiten können.

    Versicherungen gegen Betriebsausfälle und Veranstaltungsausfall gibt es nur für Firmen.  
    Solo-Selbstständige sollten sich persönlich absichern, falls sie nicht arbeiten können.