Versicherungen für Solo-Selbstständige & Personen-Gesellschaften (GbR)
Solo-Selbstständig bedeutet: Sie sind Selbstständige*r und arbeiten allein. Eine Personen-Gesellschaft kann eine GbR sein. Das ist die Abkürzung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Selbstständig bedeutet: Sie müssen sich um alles selbst kümmern! Das gilt auch für den Versicherungsschutz. Sonst haben Sie keine Absicherung.
Stand: April 2022
Links
Schaden-Ersatz-Pflicht für Selbstständige
Schaden-Ersatz bedeutet: Wer bezahlt für einen entstandenen Schaden? Zum Beispiel, wenn etwas kaputt geht? Wer den Schaden bezahlen muss, steht im Gesetz:§ 823 Abs. 1 BGB.
Unfallversicherung über die Berufs-Genossenschaft:
Verwaltungs-Berufs-Genossenschaft
Erwerbs-Minderungs-Rente
Deutsche Renten-Versicherung (DRV) über Künstlersozialkasse (KSK)
Vielleicht können Sie irgendwann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Oder nur noch wenig arbeiten. Dafür ist die Erwerbs-Minderungs-Rente da. Dafür muss man Versicherungs-Beiträge bezahlen.
§ 43 SGB VI
Absicherung von Ausstattung und anderem Betriebsvermögen
Zur Betriebsausstattung gehören zum Beispiel Requisiten und andere Ausrüstung. Dafür brauchen Sie Sach-Versicherungen. Drei Beispiele für Schadensfälle:
- Das Auto eines Puppentheaters verbrennt nach einem Unfall. Im Auto waren die ganze Technik und die Marionetten für drei Produktionen. Es gab keine Versicherung. Die Gruppe muss um Spenden bitten.
- Ein Künstler ist Bauchredner, Zauberer und Comedian. Ihm werden Mikros, Verstärker, Teile vom Bühnenbild und andere Dinge aus dem Auto gestohlen. Der Schaden wird von der Versicherung bezahlt.
- Ein Veranstaltungs-Zelt wird im Sturm zerstört. Eine Versicherung wurde nicht abgeschlossen. Sie hätte im Jahr 600 Euro gekostet. Jetzt muss der Veranstalter ein neues Zelt für 50.000 Euro kaufen.
Für Einzel-Selbstständige (auch in einer GbR) gibt es zwei Möglichkeiten:
- eine spezielle Künstler-Hausrats-Versicherung. Hier wird der normale Hausrat versichert. Zusätzlich dazu werden aber auch beruflich genutzte Requisiten, Technik und anderes mitversichert.
- eine Requisiten-Versicherung für Ausstattung oder Ausrüstung. Es gibt Jahresverträge. Die verlängern sich immer wieder. Oder es gibt eine kurzfristige Versicherung, zum Beispiel für eine bestimmte Veranstaltung.
Das kann zum Beispiel in einer Requisiten-Versicherung stehen:
- Versicherungsnehmer: Künstler*innen, Schauspieler *innen, Comedians, Theater- und Eventbetriebe, Musiker*innen und andere Kreative
- Versichert sind: Ausstattung und Ausrüstung zum Neuwert (wenn man es neu kaufen müsste), bei Elektronik nur Zeitwert (was es aktuell wert ist) und zwar
- Ausstattung wie Kostüme, Stühle, Musikinstrumente, Teile für die Bühne, Traversen (Metallträger) und andere Sachen
- elektrische Ausrüstung wie Musikinstrumente, Beleuchtung, Tonanlagen, Mikrofone und andere Sachen
- elektronische Geräte wie LED-Jonglier-Ausstattung, Foto- und Filmausrüstung, Beamer, Netzwerkanlagen, Laptops, Smartphones und andere Sachen
- bewegliche Bühnen, Zelte mit Bühne, Zirkusanhänger und andere Sachen
- Versicherte Risiken: Beschädigung bei Auf- und Abbau, Feuer, Transportschäden, Einbruch-Diebstahl, Raub, Vandalismus (Zerstörung durch andere), Elektronikschäden samt Datenverlust, Elementarschäden (zum Beispiel Überschwemmung) gegen Aufpreis
- Selbstbeteiligung (was man selbst zahlen muss): 100 Euro, Elektronik 150 Euro, Zelt 1.000 Euro
- Versichertes Gebiet: Deutschland, gegen Aufpreis Europa oder weltweit
- Prämie: 175 Euro bei 10.000 Euro Versicherungssumme
- Weitere Regelung: Unterversicherungs-Verzicht Das bedeutet: Die Versicherung bezahlt den Schaden bis zur vollen Versicherungssumme.
Unterversicherung:
Die Versicherungssumme sollte dem Wert der versicherten Dinge genau entsprechen. Der Wert darf nicht einfach grob geschätzt werden.
Ohne Unterversicherungs-Verzicht gilt:
Die Ausstattung im Wert von 100.000 Euro wurde nur mit einer Versicherungssumme von 50.000 Euro versichert. Das sind 50 Prozent Unterversicherung. Dann ersetzt die Versicherungs-Gesellschaft auch nur die Hälfte der Versicherungssumme.
Wenn alles zerstört ist, bekommt man nur 50 Prozent der Versicherungssumme, also nur 25. 000 Euro. Deshalb ist ein Unterversicherungs-Verzicht im Vertrag ein wichtiger Vorteil. Dann bekommt man die vollen 50.000 Euro.
Frage und Antwort:
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Die Requisiten stehen in einem fremden Lagerraum. Sind sie trotzdem versichert? Oder muss man das gesondert angeben?
Sie sollten der Versicherung schreiben, welchen Lagerraum sie benutzen. Grundsätzlich sind Ausstattung und Ausrüstung überall versichert. So zum Beispiel auch im Bereich hinter der Bühne, im Auto oder im abschließbaren Hänger. Zusätzlich kann man verschiedene Versicherungsorte angeben, etwa ein Winterlager oder Lagerräume. Das sollte man nutzen.
Sie sollten der Versicherung schreiben, welchen Lagerraum sie benutzen. Grundsätzlich sind Ausstattung und Ausrüstung überall versichert. So zum Beispiel auch im Bereich hinter der Bühne, im Auto oder im abschließbaren Hänger. Zusätzlich kann man verschiedene Versicherungsorte angeben, etwa ein Winterlager oder Lagerräume. Das sollte man nutzen.
Vermögensschaden-Haftpflicht
Es gibt „unechte“ und „echte“ Vermögensschäden (Vermögen: Geld und andere Werte).
- „Unechte“ Vermögensschäden sind durch einen Sach- oder Personenschaden entstanden.
Zum Beispiel, wenn ein Unfallopfer kein Geld verdienen kann. Diese Schäden sind in der Betriebshaftpflicht-Versicherung eingeschlossen. - „Echte“ Vermögensschäden sind Schäden Dritter. Sie sind durch einen fahrlässigen Fehler (aus Versehen) entstanden. Diese Schäden sind mit der Vermögensschaden-Haftpflicht abgedeckt.
Berufs-/Betriebshaftpflicht | Vermögensschadenhaftpflicht |
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Die meisten freien Künstler*innen brauchen keine Versicherung für Vermögensschaden-Haftpflicht. Anders ist es, wenn Sie Fördergelder für andere beantragen. Oder wenn Sie eine Agentur oder Veranstalter sind. Oder wenn Sie Kund*innen beraten. Die Versicherung übernimmt Vermögensschäden von Dritten (z. B. Auftraggeber und Projektpartner). Die Schäden können zum Beispiel durch solche Fehler entstanden sein:
- Der Auftraggeber bekommt keine Fördergelder, weil der Antrag nicht eingereicht wurde.
- Es werden Persönlichkeits- oder Urheberrechten auf der Website verletzt. Dadurch wird ein gemeinsames Projekt geschädigt.
- Man trägt die Verantwortung dafür, dass andere ihre Verträge nicht erfüllen konnten.
- Man hat Fluchtwege falsch geplant. Darum muss der Auftraggeber die Veranstaltung absagen.
Die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung wird in Deutschland nur von wenigen Versicherungen angeboten. Sie muss genau auf Ihre Tätigkeit angepasst werden. Sie ist ziemlich teuer. Die Versicherungssumme sollte bei mindestens 100.000 Euro liegen. Oft muss es eine höhere Versicherungssumme sein. Der Versicherungsbeitrag hängt von Umsatz, Tätigkeit und Versicherungssumme ab. Sie sollten mit einem Beitrag von 200 Euro pro Jahr rechnen.
Die Rechtsschutz-Versicherung
Als selbstständige*r Künstler*in sollten Sie eine Haftpflicht- und Sachversicherung abschließen. Denn ohne diese Versicherungen können Sie Ihr ganzes Geld verlieren. Das ist bei der Rechtsschutz-Versicherung anders. Sie ist nicht ganz so wichtig.
Nicht enthalten ist der Vertrags-Rechtsschutz
Die Rechtsschutz-Versicherung finanziert keine Klagen gegen Auftraggeber*innen und Veranstalter*innen. Wenn die zum Beispiel Gagen nicht bezahlen oder andere Pflichten nicht einhalten. So einen Vertrags-Rechtsschutz gibt es nur für einige selbstständige Berufe, aber nicht für freie Künstler*innen.
Versichert wird für Selbstständige:
- Verkehrsrechtschutz bzw. Fahrer-Rechtsschutz
Diese Versicherung ist sinnvoll, wenn Sie viel mit dem Auto beruflich unterwegs sind. - Immobilien-Rechtsschutz
Diese Versicherung ist nur sinnvoll, wenn Sie eine eigene Spielstätte haben, als Eigentümer*in, Vermieter*in oder Mieter*in. - Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für Streit mit einer Versicherung
- Spezial-Strafrechtsschutz
Diese Versicherung zahlt Anwalts- und Gerichtskosten bei Strafverfahren. Sie zahlt aber nur, wenn sie für diese Handlung nicht wegen Absicht (Vorsatz) verurteilt wurden. - Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte
Sie können Verträge in Ihrem Hauptgeschäft nicht versichern. Für Nebengeschäfte können sie Rechtsschutz für Streitigkeiten abschließen. Solche Nebengeschäfte sind zum Beispiel Verträge mit Leasing-Anbietern. - Forderungsmanagement/Inkasso – wenn jemand die Rechnung nicht bezahlt hat.
Dabei treten Sie ihre Forderung (die unbezahlte Rechnung) an externe Dienstleister ab. - Privatrechtsschutz – ist im Rechtsschutz für Selbstständige meist dabei
Die Versicherung bezahlt Kosten, die bei Rechtsstreit entstehen. Zum Beispiel, wenn man eine Klage abwehren muss. Oder wenn man seine Rechte wahrnehmen will. Das sind die Themen, die versichert werden:
- Schadenersatz-Forderungen
- Arbeitsrecht
- Steuerrecht (das kann für Selbstständige wichtig sein)
- vor Sozialgerichten
- Ordnungswidrigkeiten- und Straf-Rechtsschutz
- Wenn Ihnen etwas vorgeworfen wird, zum Beispiel Steuer-Hinterziehung. Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie nicht wegen Absicht (Vorsatz) verurteilt wurden.
- Rechtsschutz, wenn Sie Opfer einer Gewaltstraftaten wären.
- Daten-Rechtsschutz (vor Gericht)
Übernommen werden die Kosten für Ihren Anwalt (gemäß Gesetz). Übernommen werden auch Gerichtskosten. Manchmal auch die Kosten der Prozessgegner. Bei Rechtsschutz-Versicherungen muss man meist einen kleinen Teil der Kosten selbst bezahlen (Selbst-Beteiligung).