Künstlersozialkasse
Hier finden Sie Informationen zur Künstlersozialkasse (KSK) für Künstler*innen als auch für Verwerter*innen.
Die Inhalte des Kapitels zur Künstlersozialkasse basieren auf einem Background-Seminar der Expertin Alexa Jünkering vom Beratungsbüro Selbständigkeit in Dortmund. Die Texte wurden von Simon Hengel - Recht Klar Ausgedrückt erarbeitet. Die Redaktion hatte das Campus-Team.
Allgemeine Informationen zur Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse (KSK) bezieht selbstständige Künstler*innen in die für sie verpflichtenden Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung ein: Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Verwerter*innen künstlerischer Leistungen, also zum Beispiel Theater und Festivals, beteiligen sich mit der Künstlersozialabgabe an der Finanzierung der KSK.
Das Finanzierungsmodell
Die KSK finanziert sich zu 50 Prozent aus den Beiträgen der Versicherten, zu etwa 20 Prozent aus Steuermitteln und zu ca. 30 Prozent aus der Künstlersozialabgabe der Verwerter.
Rechtsgrundlage für Versicherte und Verwerter*innen ist das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).
Verbreitete Missverständnisse
- Die KSK ist keine Krankenkasse oder Versicherung wie zum Beispiel die TK, AOK oder Barmer. Vielmehr meldet sie die versicherten Künstler*innen bei diesen Krankenkassen an. Wer KSK-Mitglied wird, bleibt Mitglied seiner Krankenkasse, etwa der TK.
- Die KSK führt keine qualitative Beurteilung künstlerischen Schaffens durch. Die KSK-Mitgliedschaft ist nicht an ein bestimmtes künstlerisches Niveau geknüpft und kein Nachweis dafür, Künstler*in zu sein.
- Entscheidend für die KSK-Beiträge ist nicht der erwartete Umsatz („alles, was an Einnahmen reinkommt“), sondern der geschätzte Gewinn, das heißt die Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben.
Versichert als Künstler*in in der Künstlersozialversicherung
Auf den folgenden Seiten haben wir die wichtigsten Informationen für alle zusammengestellt, die sich in der KSK versichern wollen oder schon Mitglied sind.
Abgabepflichtig als Verwerter*in
Die Verwerter*innen künstlerischer Leistungen, also zum Beispiel Theater und Festivals, beteiligen sich mit der Künstlersozialabgabe an der Finanzierung der KSK. Wie einfach diese Abgabe gehandhabt werden kann und wie Ausgleichsvereinigungen funktionieren, erklären wir auf der Seite Abgabepflichtig als Verwerter*in.