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Arbeitsschutz

Arbeitsschutz hat zum Ziel, die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten.

Die sichere und menschengerechte Gestaltung von allen Arbeitsplätzen ist dafür unerlässlich. Die Vermeidung von Arbeitsunfällen und der Schutz vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen sind daher Schwerpunkte im Arbeitsschutz.

Es existiert eine Vielzahl von gesetzlichen Grundlagen, um die Rahmenbedingungen für den Arbeitsschutz zu setzen.

Diese gelten für Unternehmen jeder Branche. Die im weiteren Verlauf dargestellten gesetzlichen Grundlagen richten sich somit auch an Organisationen, wie Theaterbetriebe, Vereine und Verbände in den darstellenden Künsten.

Aber auch Einzelpersonen, wie Solo-Selbstständige und Personengesellschaften (GbR) sind nicht nur für sich selbst verantwortlich!

Die Inhalte des Kapitels Arbeitsschutz wurden von Ballhorn — Arbeitsschutz & Veranstaltungssicherheit erarbeitet. Die Redaktion hatte das Campus-Team.

Organisationen und Einzelpersonen – Für wen gilt was?

In Deutschland existiert ein komplexes Regelwerk für den Arbeitsschutz. Ein Grund dafür ist unter anderem, dass der Bund, die Länder und die Unfallversicherungsträger eigene Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und technische Regeln erlassen, die parallel gelten.
Der Bund, die Länder und die Unfallversicherungsträger arbeiten dabei im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), einer übergreifenden Initiative, zusammen und haben gemeinsame Ziele festgelegt. Hauptziel ist es, Arbeitsplätze sicherer und gesünder zu gestalten.
Beispiele für das geltende Regelwerk in den darstellenden Künsten sind in der Gesetzespyramide dargestellt.
Die einzelnen Bausteine gelten aber nicht immer für Organisationen und Einzelpersonen gleichermaßen.

Gesetzespyramide

Die verschiedenen Gesetzesgrundlagen sind in Pyramidenform dargestellt. An der Spitze steht das Grundgesetz.

Ein Beispiel: Das Arbeitsschutzgesetz, zentrales Grundlagengesetz, richtet sich an Arbeitgeber*innen und Beschäftigte. Zu den „Beschäftigen“ gehören Arbeitnehmer*innen, Auszubildende und weitere besondere Beschäftigungsgruppen wie z.B. Beamt*innen.
Für Organisationen
in den darstellenden Künsten mit Beschäftigten gelten demnach alle in der Gesetzespyramide dargestellten Schriften parallel.

Die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger gelten aber auch für Einzelpersonen!

Organisationen

Infos zur Arbeitsschutzorganisation in einer Organisation

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Einzelpersonen

Infos zu Arbeitsschutzvorschriften für Solo-Selbstständige

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Hier erfahren Sie alles rund um:

Gefährdungsbeurteilung

Infos zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

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Veranstaltungen und Produktionen

Infos zu Arbeitsschutz bei Veranstaltungen und Produktionen

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