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KSK und Soziale Absicherung

Soziale Absicherung für Künstler*innen

Umfassend vorsorgen

Die KSK deckt die Risiken Krankheit, Pflege und Alter ab, nicht aber berufliche Unfälle, Berufsunfähigkeit und die sich abzeichnende Rentenlücke.

  • Zur Vorsorge gegen Berufsunfälle können Selbstständige freiwillig in die Berufsgenossenschaft eintreten. Für Künstler, Dozenten und Publizisten ist die VBG zuständig. Diese übernimmt dann die Behandlungskosten für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Außerdem zahlt sie Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Das kann die Wartezeit bis zum Krankengeld überbrücken. Dazu kommt eine Verletztenrente bzw. Hinterbliebenenrente. Die Jahresbeiträge hängen von der Versicherungssumme und der Gefahrenklasse, d. h. der Tätigkeit ab.
  • Als Absicherung der Altersvorsorge muss privat vorgesorgt werden, z. B. durch eine private Zusatz-Rentenversicherung, eine Lebensversicherung, Immobilien, Aktien etc. Diese Entscheidung kann nur individuell getroffen werden.
  • Auch die Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit ist nur durch private Versicherungen möglich, die Rentenversicherung deckt diesen Fall nicht mehr ab. Beiträge und Rentenansprüche hängen vom gewählten Produkt ab. Wichtig ist die Vorsorge besonders für Jüngere. Für sie sind die Tarife auch deutlich günstiger.
Übersicht soziale Sicherung durch KSK für selbstständige Künstler*innen

Praxisfragen und Antworten:

  • Diese Möglichkeit besteht nur, wenn man aus ALG-1-Bezug heraus gründet, und auch dann nur innerhalb der ersten beiden Monate. Wer die Möglichkeit hat, sollte über diese Option nachdenken. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist für viele Selbstständige auch deshalb interessant, weil für sie die Leistungen von der beruflichen Qualifikation (z. B. Studienabschluss) abhängen, nicht von den eingezahlten Beiträgen.

    Diese Möglichkeit besteht nur, wenn man aus ALG-1-Bezug heraus gründet, und auch dann nur innerhalb der ersten beiden Monate. Wer die Möglichkeit hat, sollte über diese Option nachdenken. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist für viele Selbstständige auch deshalb interessant, weil für sie die Leistungen von der beruflichen Qualifikation (z. B. Studienabschluss) abhängen, nicht von den eingezahlten Beiträgen.