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Einzelpersonen

Arbeitsschutzvorschriften für Solo-Selbstständige, DGUV Regelwerk

Freie sind nur für sich selbst verantwortlich? Das stimmt so nicht.
Das Arbeitsschutzgesetz richtet sich an Arbeitgeber*innen und Beschäftigte und greift nicht bei Einzelpersonen.
Die parallel existierenden und deutlich konkreten Unfallverhütungsvorschriften gelten jedoch auch für Solo-Selbstständige.

Themen auf dieser Seite

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Für Theater und Veranstaltungsbetriebe
DGUV Regelwerk

Bau, Ausrüstung, Betrieb und Prüfung
DGUV Vorschrift 17/ 18

Präventionsmaßnahmen
DGUV Regel 115-002

Laser-Einrichtungen
DGUV Information 203-037

Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen
DGUV Information 215-310

DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)

§ 1 Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften
(1) Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte, (…)

Solo-Selbstständige sind Unternehmer*innen ohne Beschäftigte.
In dieser Vorschrift wird auch geregelt, dass gemeinsam tätige Personen, unabhängig davon, ob es Beschäftigte oder Einzelunternehmer*innen (Solo-Selbstständige) sind, hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zusammenarbeiten sollen.
Gemeint sind damit alle Personen, die gemeinsam an einem Arbeitsplatz tätig sind, z.B. auch in GbRs oder bei Zusammenarbeit von mehreren Solo-Selbstständigen.

Sehr konkret und eindeutig ist die DGUV Regel 115-002 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“.
Diese Regel konkretisiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ (DGUV Vorschrift 17 und 18). In der Gesetzespyramide zu finden als DGUV Vorschrift, die durch eine darunter angeordnete DGUV Regel konkretisiert wird.
Sie schließt ausdrücklich selbstständige Einzelunternehmer*innen und Künstler*innen ein.

Zudem ist zu beachten: Werden Solo-Selbstständige im Auftrag einer Organisation, wie Theaterbetrieb, Verein oder Verband tätig, gelten die in der Organisation maßgeblichen Vorgaben für die Durchführung des Auftrags auch für die Solo-Selbstständigen (DGUV V1, §5).

Auch Solo-Selbstständige sollten sich mit dem DGUV Regelwerk für Theater und Veranstaltungsbetriebe auseinandersetzen.

Das wichtigste DGUV Regelwerk für Theater und Veranstaltungsbetriebe

DGUV Vorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen:

DGUV Vorschrift 17/ 18 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung"
Die DGUV Vorschrift 17/ 18 gilt für den bühnentechnischen und darstellerischen Bereich von Veranstaltungsstätten und den produktionstechnischen und darstellerischen Bereich von Produktionsstätten für Film, Fernsehen, Hörfunk und Fotografie.
Sie enthält Vorgaben zu Bau und Ausrüstung, Betrieb und Prüfungen.

DGUV Regeln konkretisieren Inhalte ausstaatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und technischen Spezifikationen:

DGUV Regel 115-002 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung"
Die DGUV Regel 115-002 konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 17 und 18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“.
Darin werden konkreten Präventionsmaßnahmen für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung beschrieben.

DGUV Informationen erleichtern durch Hinweise und Empfehlungen die praktische Anwendung von Regelungen, z. B.:

DGUV Information 203-037 "Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke"
DGUV Information 215-310 "Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen" - Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen"

DGUV Grundsätze enthalten Maßstäbe für bestimmte Verfahrensfragen, z. B. zur Durchführung von Prüfungen:

DGUV Grundsatz 315-390 "Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik"