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Mustervertragspool

Vorlagen für Verträge in den Darstellenden Künsten

 

Stand: April 2022

Verschiedene Landesverbände sowie andere Einrichtungen wie der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. (LaFT), Landesverband Professionelle Freie Darstellende Künste Hessen (laPROF e.V.) und das nrw landesbüro tanz e.V. haben 2020 gemeinsam mit der Kanzlei Laaser den sogenannten „Mustervertragspool“ initiiert. Die beteiligten Landesverbände haben über den von der Kanzlei Laaser verwalteten „Mustervertragspool“ Zugang zu einer Sammlung von Musterverträgen, die als Vorlagen für Vertragserstellungen zur Verfügung stehen. Der „Mustervertragspool“ umfasst bisher Verträge  u.a. zu den Themen Regie, Gastspiele, Ko-Produktion, Tanz, Puppe, Bühne/Kostüm, Video/Film, Darsteller*innen und Produktionsleitungen etc. Die Musterverträge sind überwiegend auf Deutsch und auf Englisch verfügbar.

Informationen zum „Mustervertragspool“

Der „Mustervertragspool“ baut auf dem Prinzip der Solidarität auf: Verbände, die über mehr Geld verfügen, haben in der Vergangenheit für ihren Beitritt in den „Mustervertragspool“ mehr beigesteuert, Verbände, die weniger gut ausgestattet waren, konnten für verminderten Beitrag Mitglied werden. Darüber hinaus haben die Verbände nach individueller Möglichkeit weitere Mittel für den Mustervertragspool zur Verfügung gestellt. Dadurch konnten beispielsweise Übersetzungen angefertigt werden und auch Überarbeitungen und Aktualisierungen der Verträge erfolgen.

Erleichterter Beitritt der Landesverbände des BFDK

Der BFDK konnte mit der Kanzlei Laaser eine Kooperation für einen finanziell erleichterten Zugang für alle noch nicht am Mustervertragspool beteiligten Landesverbände für Freie Darstellende Künste und die assoziierten Mitgliedsverbände des BFDK, eingehen. In diesem Zuge haben der BFDK und die Kanzlei Laaser vereinbart, dass der BFDK sich an der Erstellung weiterer Verträge für den „Mustervertragspool“ beteiligt.

Durch die Kooperation zwischen dem BFDK und der Kanzlei Laaser ist es nun für alle noch nicht beteiligten Landesverbände möglich, für einmalig 250,00 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer Zugang zum Mustervertragspool zu erhalten. Die Landesverbände können jedoch auch weiterhin freiwillig einen höheren Beitrag für ihren Beitritt beisteuern, um das Prinzip der Solidarität aufrechtzuerhalten und den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Mustervertragspools zu unterstützen und ggf. sogar einen neuen Vertrag beizusteuern. Mitglieder der beteiligten Landesverbände erhalten kostenfreien Zugriff auf die Musterverträge.

Die assoziierten Verbände des BFDK können ebenfalls Mitglied des Mustervertragspools werden. Der Beitrittsbetrag orientiert sich dort an der Mitgliederzahl sowie an der finanziellen Ausstattung der Verbände. Interessierte Verbände melden sich bitte beim Bundesverband.

Alle anderen Interessierten (die nicht Landes- oder assoziierte Verbände des BFDK sind) können sich direkt bei der Kanzlei Laaser melden.

  • Die Landes- und assoziierten Verbände, die Interesse an einem Beitritt haben, melden sich bei Cordelia Krause: @email. Der BFDK leitet die Anfrage dann an die Kanzlei Laaser weiter. Die Kanzlei Laaser schließt anschließend eine sogenannte Poolvereinbarung, einen Rahmenvertrag (Datenschutz und Haftungsbegrenzung), mit dem jeweiligen Verband ab. Ferner erhalten die Verbände eine Vorlage für eine Haftungsvereinbarung, die sie den Mitgliedern weiterleiten müssen, die Interesse an den Verträgen des Pools haben. Mitglieder, die diese Vereinbarung unterschrieben haben, erhalten sodann die Musterverträge entweder direkt über den Verband oder über einen passwortgeschützten Bereich auf der Internetseite der Kanzlei Laaser.

    Die Landes- und assoziierten Verbände, die Interesse an einem Beitritt haben, melden sich bei Cordelia Krause: @email. Der BFDK leitet die Anfrage dann an die Kanzlei Laaser weiter. Die Kanzlei Laaser schließt anschließend eine sogenannte Poolvereinbarung, einen Rahmenvertrag (Datenschutz und Haftungsbegrenzung), mit dem jeweiligen Verband ab. Ferner erhalten die Verbände eine Vorlage für eine Haftungsvereinbarung, die sie den Mitgliedern weiterleiten müssen, die Interesse an den Verträgen des Pools haben. Mitglieder, die diese Vereinbarung unterschrieben haben, erhalten sodann die Musterverträge entweder direkt über den Verband oder über einen passwortgeschützten Bereich auf der Internetseite der Kanzlei Laaser.