Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Übersicht der Datenschutz-Aufsichtsbehörden und deren Aufgaben
Stand: Februar 2024
In Deutschland blicken wir gleich auf einen ganzen Schwung dieser datenschutzrechtlichen Kontrollorgane.
An oberster Stelle befindet sich der BfDI – der „Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“. Dieser ist die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde über alle öffentlichen Stellen des Bundes, bestimmte Träger der sozialen Sicherung und beaufsichtigt Telekommunikations- und Postdienstunternehmen.
Darunter strukturieren sich die Landesbehörden – je Bundesland eine davon. In Bayern finden wir sogar zwei.
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Bundesaufsichtsbehörde
BfDI
Aufgaben der Aufsichtsbehörden
Beratung
Es wird gerne vergessen, dass datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörden auch einer beratenden Funktion nachgehen. Sollte dir also ein Aspekt rund um das Thema Datenschutz nicht klar sein, könntest du dort entsprechend nachfragen. In erster Linie lohnt es sich, auf den Websites der Behörden regelmäßig vorbei zu schauen, denn diese kommen ihrer beratenden Funktion vor allem in Form von Veröffentlichungen nach.
Beschwerdestelle
Als Betroffene haben wir die Möglichkeit, uns an die Aufsichtsbehörden zu wenden, wenn wir den Eindruck haben, dass entweder unsere personenbezogenen Daten von einem Unternehmen oder einer Behörde verarbeitet wurden oder werden und es bei dieser Verarbeitung nicht mit rechten Dingen zu geht, oder wenn von Unternehmen offensichtlich Fehler in datenschutzrechtlicher Hinsicht begangen werden. Ein mangelhafter Consent Manager kann so z.B. gemeldet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde geht der Meldung entsprechend nach und ergreift weitere Maßnahmen. Die meisten Aufsichtsbehörden bieten die Möglichkeit, Beschwerden relativ einfach online zu melden.
Kontrollorgan
Letztendlich sind Aufsichtsbehörden natürlich auch Kontrollorgane mit der Befugnis, Bußgelder auszusprechen und Verarbeitungen einzuschränken bzw. ganz zu untersagen. Bußgelder können je nach Verstoß durchaus üppig ausfallen und kleine wie große Unternehmen in finanzielle Kalamitäten bringen.
Aufsichtsbehörde finden
- BfDI (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
- Landesbehörde Baden-Württemberg
- Bayern, öffentlicher Bereich, Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
- Bayern, nicht-öffentlicher Bereich, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
- Berlin, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Brandenburg, Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht
- Bremen, Die Landesbeauftragte für Datenschutz
- Hamburg, Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Hessen, Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Mecklenburg-Vorpommern, Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Niedersachsen, Der Landesbeauftragte für Datenschutz
- Nordrhein-Westfalen, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Rheinland-Pfalz, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Saarland, Unabhängiges Datenschutz Zentrum Saarland
- Sachsen, Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
- Sachsen-Anhalt, Landesbeauftragter für den Datenschutz
- Schleswig-Holstein, Unabhängiges Landeszentrum für den Datenschutz
- Thüringen, Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Für Nicht-Deutschland finden sich außerdem noch Anlaufstellen für Datenschutzinstitutionen der EU sowie den Mitgliedern der EDSA (Europäischer Datenschutzausschuss) und weiterer, europäischer Aufsichtsbehörden, z.B. auf der Website des BfDI.